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A2: Wie werden die Arbeitnehmer informiert, dass Ihre Daten gespeichert werden?

Ein Arbeitnehmer kann die Teilnahme am ELENA-Verfahren z.B. durch eine entsprechende Willenserklärung nicht abdingen. Allerdings sind alle Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass Entgeltdaten an die zentrale Speicherstelle übermittelt werden.
In edlohn/ETAXlohn wird der mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmte Text automatisch in der monatlichen Entgeltabrechnung des Arbeitnehmers dargestellt.

Text in der Entgeltabrechnung im Januar 2010:

"Das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (kurz: ELENA) regelt, wie Bürger ihre Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Alle Arbeitgeber sind ab dem 1. Januar 2010 verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Zum 1. Januar 2012 startet dann der Datenabruf des ELENA-Verfahrens." 

Text in der Entgeltabrechnung in den Folgemonaten:

"Wir sind seit 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln."

 

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