Freigabemitteilung Version 5.4
ELENA Stufe II, Hilfsliste Unfallversicherung, Azubi-Merkmale Baugewerbe (Auslieferung: 17. Dezember 2009)
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Einordnung der Sonstigen Bezüge und steuerfreien Bezüge gemäß ELENA-Verfahren
Unter dem Menüpunkt Extras > ELENA haben Sie eine einfache Möglichkeit, die steuerpflichtigen Einmalbezüge (Sonstige Bezüge) sowie die steuerfreien Lohnarten und Nettobezüge nach den Vorgaben der ELENA-Datensatzbeschreibung genauer zu spezifizieren.
Hinweis: Diese Zuordnung ist für die Standardlohnarten systemseitig bereits vorbelegt. Für selbst angelegte, noch nicht zugeordnete Lohnarten erhalten Sie ab dem Abrechnungsmonat Januar 2010 eine entsprechende Fehlermeldung. -
Steuerberechnung 2010
Die Steuerberechnung für 2010 wurde auf der Basis des im Bundestag verabschiedeten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vorläufig implementiert. Es sind jedoch noch Änderungen durch den Bundesrat am 18.12.2009 zu erwarten. Die Anpassung der Berechnung und die Qualitätssicherung erfolgen in der Zeit vom 21.12.2009 bis 6.1.2010. - LSt-Bescheinigungen, LSt-Anmeldungen 2010
Die LSt-Beschinigungen und LSt-Anmeldungen 2010 wurden auf der Basis des im Bundestag verabschiedeten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vorläufig implementiert. Möglicherweise notwendige Anpassungen sowie die Qualitätssicherung erfolgen in der Zeit vom 21.12.2009 bis 6.1.2010. - Vortragswerte Unfallversicherung
Für den Fall eines Systemwechsels finden Sie die Merkmale unter Vortragswerte > SV-Vortragswerte eigener Arbeitgeber > Unfallversicherung - Unfallversicherung - Anpassung der Prüfungen auf die Mitgliedsnummer
In Übereinstimmung mit dem DEÜV-Pflichtenheft wurden im Bereich der Prüfung der Mitgliedsnummern der Unfallversicherung folgende Anpassungen vorgenommen:
- Eine Änderung der Mitgliedsnummer ist kein Stornierungsgrund.
- Eine SV-Meldung wird im Datenbaustein Unfallversicherung immer mit der aktuellen Mitgliedsnummer verschickt.
Wichtiger Hinweis: Für alle Abrechnungen, die nach dem 1.1.2010 durchgeführt werden, erfolgt bei einer Mitgliedsnummer, die nicht der von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgegebenen Struktur entspricht, immer eine Fehlermeldung. Dies ist notwendig, da Meldungen mit offensichtlich falscher Mitgliedsnummer in jedem Fall von der Annahmestelle abgewiesen werden (unabhängig vom Abrechnungsmonat). - Geburtsort "unbekannt" jetzt zulässig
Das zum 1.12.2009 geänderte Kernprüfprogramm der gesetzlichen Sozialversicherung lässt als Geburtsort den Wert "unbekannt" zu. Die Systemprüfung wurde entsprechend angepasst. - Angaben zur Ausbildung Bauhauptgewerbe
Im Bauhauptgewerbe gibt es bereits seit längerem analog zu den Eingabefelderns im Elena-Verfahren Merkmale zur Erfassung von Beginn und Ende der Ausbildung. Diese Merkmale wurden nun zusammengeführt.
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