Fälligkeit Sozialversicherungsbeiträge Oktober 2011
** Auf Grund des nicht bundeseinheitlichen Feiertages richtet sich dieser Termin nach dem Sitz der Einzugsstelle. Der spätere Fälligkeitstermin gilt für Bundesländer, in denen der 31. Oktober kein Feiertag ist. Ansonsten gilt der 26.10.

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