Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Heißer Herbst 2008 in der Sozialversicherung (Stand 19.12.2008)

Heißer Herbst 2008 in der Sozialversicherung (Stand 19.12.2008)

In der Lohnabrechnung ergeben sich zum Jahreswechsel 2008/2009 erhebliche Änderungen

Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2008/2009 im Überblick beschrieben.

Viele Detailfragen sind noch nicht geklärt. Die weiterführenden Informationen werden deshalb in den kommenden Wochen immer weiter vervollständigt und aktualisiert.

Die wichtigste Botschaft vorab:

Die Notwendigkeit der elektronischen Datenübermittlung nimmt zum Jahreswechsel 2008/2009 weiter zu. Wenn Sie den Ärger mit der Technik hinter sich lassen wollen, ist edlohn genau die richtige Software für Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die Spezialisten des ASP-Kommunikations-Centers der eurodata stellen sicher, dass alle Ihre Meldungen, Nachweise und Zahlungsdateien korrekt an die Institutionen übermittelt werden.

  • 1. Berufsständische Versorgungswerke 2009

Gemäß § 28a SGB IV besteht für Abrechnungszeiträume ab Januar 2009 die Pflicht zur monatlichen elektronischen Übermittlung der Daten, die von den berufsständischen Versorgungswerken zur Beitragserhebung benötigt werden.

Allgemeine Informationen zu den berufsständischen Versorgungswerken finden Sie auf der WEB-Site der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV).

Die Datenannahmestelle in Berlin (DASBV) hat eine eigene WEB-Site eingerichtet. Hier finden Sie auch eine Liste der berufsständischen Versorgungswerke, die an das neue Verfahren ab 2009 angeschlossen sind.

weiterführende Infos zu den Versorgungseinrichtungen 2009

------------------------------

  • 2. Insolvenzgeldumlage 2009 (in edlohn bereits vollständig umgesetzt)

Gemäß dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) ist die bisher von den Berufsgenossenschaften eingezogene Insolvenzgeldumlage ab Januar 2009 Bestandteil des Gesamt-Sozialversicherungsbeitrags. Als Folge davon muss eine Abführung der Umlagebeiträge an die Einzugsstellen der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.

Grundlage für die Umlageberechnung ist das RV-pflichtige Entgelt. Der einheitliche Umlagesatz beträgt nach Zustimmung durch den Bundesrat (19.12.2008) 0,1 % für das Jahr 2009. 

weiterführende Infos zur Insolvenzgeldumlage 2009

-------------------------

  • 3. Sofortmeldung 2009

Mit der Einführung einer "Sofortmeldung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme" will die Bundesregierung künftig härter gegen Schwarzarbeit in bestimmten Branchen vorgehen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Kabinett am 30.7.2008 verabschiedet hat.

Nach der Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat am 19.12.2008 der Regelung ebenfalls zugestimmt.

ACHTUNG: Die Sofortmeldung 2009 ist nicht mehr mit der Sofortmeldung früherer Prägung vergleichbar:

    • die Übermittlung erfolgt zentral an eine Datenannahmestelle der Rentenversicherung.
    • Die Prüfer des Zolls haben einen Online-Zugriff auf diese Datenbank.
    • Wird bei einer Überprüfung durch den Zoll festgestellt, dass den Meldepflichten nicht nachgekommen wurde, drohen empfindliche Bußgelder.
weiterführende Infos zur Sofortmeldung 2009
  • 4. Berufsgenossenschaft 2009

Die Übertragung der im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung anfallenden Betriebsprüfungsaufgaben an die Rentenversicherung ist seit der Verabschiedung des Mittelstandsentlastungsgesetzes II bereits beschlossene Sache.

Gemäß dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) , dem der Bundesrat kürzlich zugestimmt hat, werden ab 2009 durch Änderungen in § 28 a SGB IV nun auch die Meldepflichten des Arbeitgebers erheblich erweitert.

Die Meldung der Lohnsumme zur Berufsgenossenschaft für das gesamte Unternehmen reicht danach ab 2009 nicht mehr aus. Vielmehr muss der Arbeitgeber künftig für jeden einzelnen Arbeitnehmer alle Informationen elektronisch übermitteln, die für die Beitragserhebung relevant sind.

weiterführende Infos zur Berufsgenossenschaft 2009
  • 5. Gesundheitsfonds 2009 (in edlohn bereits vollständig umgesetzt)

Er war immer wieder in der öffentlichen Diskussion - und doch wird er mit ziemlicher Sicherheit zum Jahreswechsel 2008/2009 kommen. Der Gesundheitsfonds hat auch Auswirkung im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Die Krankenkassen leiten taggenau die von den Arbeitgebern abgeführten Beiträge an den Gesundheitsfonds weiter und erhalten im Gegenzug pro Mitglied entsprechende Pauschalen.

Voraussichtlich Mitte/Ende November 2008 wird der für alle gesetzlichen Krankenkassen geltende einheitliche Beitragssatz für das Jahr 2009 veröffentlicht.

weiterführende Infos zum Gesundheitsfonds 2009
Artikelaktionen
« Februar 2012 »
Februar
MoDiMiDoFrSaSo
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
272829