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LStAM-Verfahren / Erste Vorbereitungen

Wartung am Donnerstag, den 13. Oktober dauert wegen Datenmigration länger

Im Rahmen der Ingangsetzung des neuen ELStAM-Verfahrens zum Januar 2012 ist vorgesehen, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer für das Verfahren anmeldet. Im elektronischen Verfahren erhält nur der Arbeitgeber bzw. der abrechnende Lohndienstleister die steuerlichen Daten, bei dem der Arbeitnehmer seine Hauptbeschäftigung hat.

Das ASP-Kommunikations-Center der eurodata meldet für Sie automatisch bereits im Dezember 2011 die im System vorhandenen Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern zum ELStAM-Verfahren an und stellt Ihnen anschließend vollautomatisch die zurückgemeldeten Informationen in die Arbeitnehmer-Stammdaten.

Um die Arbeitnehmer anmelden zu können, wird mit der Wartung am Donnerstag, den 13. Oktober 2011 ein neues Merkmal Hauptbeschäftigung in den Steuermerkmalen des Arbeitnehmers eingeführt. Zusätzlich wird bei allen Arbeitnehmern mit den Steuerklassen I, II, III, IV oder V das Merkmal Hauptbeschäftigung auf Ja gesetzt.

Bei Arbeitnehmern mit Steuerklasse VI ist die Wahrscheinlichkeit zwar groß, dass es sich um eine Nebenbeschäftigung handelt, die Schlussfolgerung ist aber nicht zwingend. Aus diesem Grund kann keine systemseitige automatische Migration erfolgen. Sie erhalten eine entsprechende Systemwarnung beim Berechnen oder Abrechnen.

Bitte pflegen Sie bei Arbeitnehmern mit Steuerklasse VI im Rahmen der kommenden Abrechnung unbedingt das Merkmal Hauptbeschäftigung ein.

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Bitte beachten:

Der besondere Service des ASP-Kommunikations-Centers dauert einige Stunden. Aus diesem Grund beginnt die Wartung am Donnerstag, den 13.10., bereits um 17.30 Uhr.

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