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Sonderfall: Fusion IKK Niedersachsen / AOK Niedersachsen

Keine Regel ohne Ausnahme

Die gesetzliche Krankenversicherung gibt den Software-Anbietern in Ihrem DEÜV-Pflichtenheft vor, dass bei Krankenkassen-Fusionen sv-rechtlich keine Abmeldung/Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel erfolgen darf.

Die Fusion der IKK Niedersachen mit der AOK Niedersachsen zum 1.4.2010 bildet hier die Ausnahme. Die beiden Kassen sind technisch nicht in der Lage, die Kassenfusion entsprechend den allgemeinen Vorgaben abzuwickeln.

In der offiziellen Beitragssatz-Datei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), zu deren Einsatz alle ITSG-zertifizierten Systeme angehalten sind, wird keine Fusion angezeigt, weil im vorliegenden Fall (ausnahmsweise) ein Krankenkassenwechsel mit Abmeldung bei der IKK Niedersachen und Anmeldung bei der AOK Niedersachen gemeldet werden soll.

Aus den organisatorischen Defiziten im Rahmen der Fusion kann jeder (Versicherte) seine eigenen Schlüsse ziehen, eine manuelle Zusammenführung der beiden Kassen bleibt Ihnen als Anwender jedoch nicht erspart.

Führen Sie deshalb bitte für alle bei der IKK Niedersachsen versicherten Arbeitnehmer einen "normalen" Krankenkassenwechsel zur AOK Niedersachen durch. edlohn erstellt und übermittelt dann automatisch die von den Kassen benötigten Ab- und Anmeldungen.

 

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