{"id":8901,"date":"2024-12-16T15:23:13","date_gmt":"2024-12-16T14:23:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/?p=8901"},"modified":"2024-12-17T09:38:40","modified_gmt":"2024-12-17T08:38:40","slug":"aenderungen-in-der-lohnabrechnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/news\/aenderungen-in-der-lohnabrechnung\/","title":{"rendered":"Was sich in der Lohnabrechnung 2025 \u00e4ndert"},"content":{"rendered":"<p>Mit edlohn arbeiten Sie stets sicher und rechtlich korrekt auf dem neuesten Stand. Lohnabrechnung in der Cloud, das hei\u00dft keine Sorgen mehr wegen vergessener Updates. Dank der Releases im Dezember und Januar 2025 werden alle relevanten Anpassungen f\u00fcr einen sicheren Jahreswechsel automatisch bereitgestellt.<\/p>\n<p>Ein Auszug aus den \u00c4nderungen, die sich f\u00fcr die Lohnabrechnung 2025 ergeben:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Wegfall der Rechtskreistrennung<\/strong><br \/>\nAb dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze f\u00fcr Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bisherige Unterscheidungen zwischen dem Rechtskreis Ost (neue Bundesl\u00e4nder einschlie\u00dflich Ost-Berlin) und dem Rechtskreis West (alte Bundesl\u00e4nder einschlie\u00dflich West-Berlin) fallen weg.<br \/>\nIn der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass ab den Meldezeitr\u00e4umen 1.1.2025 kein Rechtskreiskennzeichen mehr in den SV-Meldungen anzugeben ist. In der Jahresmeldung 2024 muss jedoch noch das Kennzeichen f\u00fcr den Rechtskreis angegeben werden. Wichtig zu beachten ist, dass die Beitragsnachweise auch nach dem 31. Dezember 2024 noch getrennt nach Rechtskreisen abzugeben sind. In edlohn sind die entsprechenden Anpassungen bereits erfolgt, manuelle Anpassungen durch Sie sind nicht notwendig.<\/li>\n<li><strong>Neuer Mindestlohn zum 1.1.2025<\/strong><br \/>\nDer gesetzliche Mindestlohn erh\u00f6ht sich zum 1.1.2025 von 12,41 EUR auf 12,82 EUR. Die Verdienstgrenze eines Minijobbers steigt von 538 EUR auf 556 EUR. In edlohn k\u00f6nnen Sie Angaben zur \u00dcberwachung des Mindestlohns hinterlegen. Tipp: Pr\u00fcfen und \u00e4ndern Sie ggf. den Mindestlohn auf Firmenebene ab.<\/li>\n<li><strong>Erweiterungen im eAU-Verfahren<\/strong><br \/>\nIm Jahr 2024 hat die eAU in der Praxis Fahrt aufgenommen. Aufgrund der in der Praxis gesammelten Erfahrungen wird es zum 1.1.2025 umfangreiche Anpassungen seitens der Krankenkassen zum eAU-Verfahren geben. Dies sind unter anderem: Weitere R\u00fcckmeldegr\u00fcnde durch die Krankenkassen, Erweiterungen der Protokolle, Erg\u00e4nzung der Abfragesachverhalte. Eine Umsetzung in edlohn erfolgt rechtzeitig innerhalb der \u00dcbergangsfrist bis zum 28.2.2025.<\/li>\n<li><strong>Initialmeldung 2025 der Betriebsdaten<\/strong><br \/>\nDer 31.5.2024 galt als Stichtag zur Meldung der neuen Unternehmensnummer mit dem Abgabegrund 09 an die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit zur Erstellung eines Unternehmensdatenbasisregisters. Aufgrund zu weniger R\u00fcckmeldungen hat die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit zu einer erneuten Meldung im Zeitraum 1.1.2025 bis 31.5.2025 aufgerufen. Dies betrifft auch Mandanten, die die Meldung 2024 bereits get\u00e4tigt haben. Tipp: Pflegen Sie in edlohn, sofern noch nicht erfolgt, zeitnah die Unternehmensnummer ein. Die Meldung erfolgt automatisch mit dem Abrechnen <span>in der Zeit von Februar bis Mai 2025.<\/span><\/li>\n<li><strong>Weitere Pflichten im Rahmen der euBP<br \/>\n<\/strong>Seit dem 1.1.2023 ist die elektronische \u00dcbermittlung der f\u00fcr eine Betriebspr\u00fcfung notwendigen Daten Pflicht. Zum 1.1.2025 m\u00fcssen zudem Daten aus der Finanzbuchhaltung verpflichtend mitgeliefert werden. edlohn hat dies in Verbindung mit edrewe bereits umgesetzt.<\/li>\n<li><strong>\u00c4nderungen der Beitragsbemessungsgrenzen<\/strong><br \/>\nArbeitgeber m\u00fcssen bei ihren Arbeitnehmern zur Berechnung der Versicherungsbeitr\u00e4ge nur das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze heranziehen. Der Betrag, um die die Grenze \u00fcberschritten wird, ist nicht beitragspflichtig.<br \/>\nDie Beitragsbemessungsgrenzen gelten ab 1.1.2025 bundeseinheitlich und erh\u00f6hen sich wie folgt: Kranken- und Pflegeversicherung 66.150 EUR pro Jahr (5.512,50 EUR monatlich), Arbeitslosen- und Rentenversicherung 96.600 EUR pro Jahr (8.050 EUR monatlich). Die neuen Werte sind in edlohn bereits vorgesehen.<\/li>\n<li><strong>Erh\u00f6hung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen<br \/>\n<\/strong>Die zur Pr\u00fcfung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung des Arbeitnehmers zu Grunde genommenen Jahresarbeitsentgeltgrenzen erh\u00f6hen sich von 69.300 EUR in 2024 auf 73.800 EUR im Jahr 2025. Die neuen Werte sind in edlohn bereits vorgesehen.<\/li>\n<li><strong>\u00c4nderungen an den Beitragss\u00e4tzen der Sozialversicherungen<br \/>\n<\/strong>Krankenversicherung (KV) allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (bleibt wie in 2024)<br \/>\nKrankenversicherung (KV) erm\u00e4\u00dfigter Satz: 14,0 % (bleibt wie in 2024)<br \/>\nDurchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,5 % (erh\u00f6ht von 1,7 % in 2024)<br \/>\nPflegeversicherung (PV): 3,6 % (erh\u00f6ht von 3,4 % in 2024)<br \/>\nBeitragszuschlag f\u00fcr Kinderlose zur PV: 0,6 % (bleibt wie in 2024)<br \/>\nRentenversicherung (RV) allgemein: 18,6 % (bleibt wie in 2024)<br \/>\nArbeitslosenversicherung (AV): 2,6 % (bleibt wie in 2024)<br \/>\nDie ge\u00e4nderten Beitragss\u00e4tze sind in edlohn bereits hinterlegt.<\/li>\n<li><strong>Abfindung: Wegfall der F\u00fcnftelregelung<\/strong><br \/>\nAu\u00dferordentliche Verg\u00fctungen sind bisher mittels der F\u00fcnftelregelung steuerverg\u00fcnstigt, damit der Arbeitnehmer nicht in vollem Umfang der Progressionswirkung unterliegt. edlohn hat dies im Lohnsteuerabzugsverfahren ber\u00fccksichtigt. Zum 1.1.2025 hat der Gesetzgeber die M\u00f6glichkeit der F\u00fcnftelregelung \u00fcber den Lohnsteuerabzug aufgehoben, um die B\u00fcrokratie f\u00fcr den Mandanten entsprechend zu vereinfachen. Der Arbeitnehmer kann jedoch die F\u00fcnftelregelung weiterhin in der Einkommenssteuerveranlagung in Anspruch nehmen, wodurch f\u00fcr ihn im Endeffekt keine Nachteile entstehen. Der Wegfall der F\u00fcnftelregelung wird auch in edlohn ber\u00fccksichtigt.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In edlohn wurden bereits zahlreiche regulatorische \u00c4nderungen f\u00fcr Sie umgesetzt. Ein \u00dcberblick.<\/p>\n","protected":false},"author":35,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,44],"tags":[],"class_list":["post-8901","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-news","category-pinned"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8901","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/users\/35"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8901"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8901\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8935,"href":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8901\/revisions\/8935"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8901"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8901"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8901"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}