{"id":9535,"date":"2025-10-02T09:18:38","date_gmt":"2025-10-02T07:18:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/?p=9535"},"modified":"2025-10-02T09:26:05","modified_gmt":"2025-10-02T07:26:05","slug":"klarstellung-bezueglich-einer-durchzufuehrenden-korrektur-im-dabpv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/news\/klarstellung-bezueglich-einer-durchzufuehrenden-korrektur-im-dabpv\/","title":{"rendered":"Klarstellung bez\u00fcglich einer durchzuf\u00fchrenden Korrektur im DaBPV"},"content":{"rendered":"
Bei Abweichungen aus einer Abo-Anmeldung zum 01.07.2025 (Bestandsf\u00e4lle) zu Gunsten des Arbeitnehmers ist eine Historienabfrage f\u00fcr den vorangegangenen Besch\u00e4ftigungszeitraum (l\u00e4ngstens bis Juli 2023) durchzuf\u00fchren.<\/p>\n
Die Vorgabe der Sozialversicherungstr\u00e4ger, dass eine Korrektur durchzuf\u00fchren ist, ergibt sich aus den Grunds\u00e4tzlichen Hinweisen zur Differenzierung der Beitragss\u00e4tze vom 31.03.2025 (Punkt 5.6.4, 5. Absatz).<\/p>\n
Bez\u00fcglich der Korrektur unter steuerlichen Aspekten (Lohnsteuerberechnung; Lohnsteuerbescheinigungen) ist beim Finanzamt eine Anrufungsauskunft anh\u00e4ngig. Die aufgeworfene Problematik bedarf einer bundesweiten Abstimmung auf Ebene der obersten Finanzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, teilt uns das zust\u00e4ndige Finanzamt mit.<\/p>\n
Solange noch nicht korrigiert wurde und ein Zuwarten zumutbar ist, empfiehlt es sich mit der Korrektur – bis zur abschlie\u00dfenden Kl\u00e4rung – zu warten. Sobald die Antwort seitens des Bundesfinanzministerium vorliegt, informieren wir \u00fcber das Vorgehen.<\/p>\n