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eAU - edlohn ist in der Pilotphase dabei

Die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet mit Verzögerung in die Pilotierung

Wenn Papierbescheinigungen verschickt und bearbeitet werden, bedeutet dies idR immer einen bürokratischen Aufwand. Außerdem kommt es in praktischen Fragestellungen zur Arbeitsunfähigkeit immer wieder zu Konflikten darüber, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll durch die neue elektronische AU-Bescheinigung (eAU) vermieden werden. 

Bereits am 8. November 2019 hatte der Bundesrat dem dritten Gesetz zur Bürokratieentlastung - und damit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - zugestimmt. Das Verfahren sieht vor, dass

  • die Arztpraxen die Daten der eAU an die Krankenkassen übermitteln und
  • über die ITSG-zertifizierten Lohnsysteme die Daten von den Arbeitgebern oder deren Lohndienstleistern bei den Krankenkassen angefordert werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband hatten den Start der Pilotphase verschoben, da die erforderliche technische Ausstattung in den Praxen noch nicht flächendeckend sichergestellt war. Außerdem sollten die Praxen angesichts der anhaltenden Pandemie-Situation nicht zusätzlich belastet werden.

Zum 1. Januar 2022 geht es nun damit los, dass die Arztpraxen die Daten elektronisch an die Krankenkassen übermitteln sollen. Der Start des Datenabrufs durch die Lohnsysteme ist für den 1. Juli 2022 vorgesehen. In dieser ersten Phase des Pilotbetriebs bis 30. Juni 2022 sollen die Vertragsärzte neben der digitalen Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkassen zusätzlich weiter eine Papierbescheinigung ausstellen, die der Patient an seinen Arbeitgeber weiterleitet.

Umsetzung in edlohn bereits weit fortgeschritten

Die edlohn-Entwicklung der eurodata arbeitet schon seit Wochen an der Umsetzung der eAU-Anforderungen. Die ITSG-Zertifizierung für das neue Modul ist bereits für Ende Februar 2022 fixiert. Ab dann können erste edlohn Pilotanwender/innen an dem neuen Verfahren teilnehmen und (theoretisch) die Daten bei den Krankenkassen anfordern. Allerdings ist zu erwarten, dass in vielen Arztpraxen corona-bedingt die notwendige Einführung der neuen Praxis-Software nicht rechtzeitig erfolgt ist, so dass dann in den ersten Monaten weiter auf die AU-Bescheinigung auf Papier zurückgegriffen werden muss.

 

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