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Keine ELENA-Meldung ohne Versicherungsnummer

Automatische Rückmeldung mit Version 5.3 freigeschaltet

Im Rahmen des Elena-Verfahrens 2010 werden von den Annahmestellen der Sozialversicherung nur Meldungen mit gültiger Versicherungsnummer des Arbeitnehmers verarbeitet.

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Rückmeldung der Versicherungsnummer durch die Krankenkasse

Die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) sieht vor, dass die Krankenkasse künftig verpflichtet wird, in folgenden Fällen die korrekte SV-Nummer eines Arbeitnehmers zu ermitteln und an den Arbeitgeber elektronisch zurückzumelden:

  • Anmeldung/Sofortmeldung eines Arbeitnehmers ohne Versicherungsnummer
  • Anmeldung/Sofortmeldung eines Arbeitnehmers mit falscher Versicherungsnummer

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Einzigartiger Service in edlohn

Seit der Auslieferung der neuen Version 5.3 werden im erweiterten Pilotbetrieb die ersten rund 4.200 von der Bundesknappschaft gelieferten SV-Nummern vollautomatisch, direkt und sicher in edlohn/ETAXlohn zurückgemeldet.

Diesen Service kann Ihnen derzeit sonst keiner bieten - Vorteil ASP-Lösung edlohn.

 

zur Freigabemitteilung Version 5.3

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