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Zahlungsverkehr über das Rechenzentrum

Die ersten Schritte bei der Umstellung auf den elektronischen Zahlungsverkehr über das Rechenzentrum der eurodata

Die Zahlungen, die aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung des Mandanten resultieren (Nettogehälter, SV-Beiträge, Lohnsteuer etc.), können mit edlohn über das Rechenzentrum der eurodata direkt an die Hausbank übermittelt werden.

Um einen reibungslosen Einstieg in dieses für den Mandanten sehr bequeme Zahlungsverfahren zu erreichen, sind folgenden Schritte notwendig.

  • Schritt 1:

Der Mandant schließt mit seiner Hausbank eine Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung eines Service-Rechenzentrums. In diesem Ordner sind einige Blankovereinbarungen beispielhaft hinterlegt.

Bitte beachten Sie allerdings, dass viele Banken eigene Vordrucke entwickelt haben und nur die eigenen Vordrucke anerkennen.

  • Schritt 2:

Die Hausbank veranlaßt bei dem für Sie zuständigen Bank-Rechenzentrum, dass das Konto des Mandanten für den elektronischen Zahlungsverkehr freigeschaltet wird.

  • Schritt 3:

Im Rahmen der monatlichen Abrechnung erteilen Sie in der Erfassung unter Extras>Zahlungsverkehr>Elektronisch überweisen dem Rechenzentrum der eurodata den Auftrag zur Übermittlung entsprechender SEPA-Dateien an das Rechenzentrum der Hausbank.

  • Schritt 4:

Zusammen mit den Lohnunterlagen händigen Sie dem Mandanten den in edlohn erstellten Sammelauftrag für die RZ-Datenübermittlung aus. Kontrollieren Sie dabei bitte, dass der Sammelauftrag eine Referenznummer enthält.

  • Schritt 5:

Der Mandant unterschreibt den Sammelauftrag und schickt ihn per Post oder per Fax an seine Hausbank. Erst dann führt die Hausbank die Überweisung aus. Falls der Mandant eine entsprechende Sepa Banksoftware benutzt, so kann er die Freigabe selbst elektronisch vornehmen.

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Bitte beachten:

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass im Bankenverkehr sehr viel Wert darauf gelegt wird, dass alle beschriebenen Schritte auch im zeitlichen Ablauf exakt eingehalten werden. Sofern Sie einem Mandanten den Service anbieten wollen, sollten sie also etwas Vorlaufzeit (ca. 2 Wochen) einplanen.

Sollte beim elektronischen Überweisen das Exportziel Rechenzentrum nicht aktiv sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Hotline.

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