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Fragen und Antworten zu ELENA 2010 in edlohn

Die Deutsche Rentenversicherung hat unter der WEB-Site das-elena-verfahren.de  einen allgemeinen Fragen- und Antwortenkatalog zum Thema ELENA-Verfahren veröffentlicht.

In Ergänzung zu diesem allgemeinen Katalog werden nachfolgend die in der Hotline am Häufigsten nachgefragten Sachverhalte im unmittelbaren Zusammenhang mit edlohn/ETAXlohn dargestellt.

Wenn Sie ergänzende Fragen zum Thema ELENA-Verfahren haben, von denen Sie annehmen, dass Sie auch andere Anwender interessieren, können Sie diese auch über lohn-hotline@eurodata.de stellen.

A. Allgemeine Fragen

A 1. Mit welchem Umfang startet edlohn/ETAXlohn im ELENA-Verfahren?

A 2. Wie werden die Arbeitnehmer informiert, dass Ihre Daten gespeichert werden?

A 3. Wo kann ich nachvollziehen, welche Daten übermittelt wurden?

A 4. Wie bekomme ich mit, dass eine ELENA-Meldung nicht übermittelt werden kann?

A 5. Was kann ich tun, wenn eine Meldung abgelehnt wurde, weil die Versicherungsnummer fehlte?

A 6. Welche Zuordnungsmöglichkeiten für steuerfreie Bezüge und Sonstige Bezüge gibt es nach der Datensatzbeschreibung?

A 7. Gibt es Personengruppen, die vom ELENA-Verfahren ausgeschlossen sind?

A 8. Was passiert, wenn man der Meldepflicht für die ELENA-Meldungen nicht nachkommt?

B. Fragen zu einzelnen Datenbausteinen

B 1. MVDS: Welche Abgabegründe für eine ELENA-Meldung sind möglich

B 2. DBEN - ELENA-Grunddaten: Was ist als wöchentliche Arbeitszeit zu melden, wenn diese nicht feststeht

B 3. DBFZ - Fehlzeiten: Welche Fehlzeiten werden übermittelt?

B 4. DBZD - Zusatzdaten: Was ist zu melden?

B 5. DBZD - Zusatzdaten: Welche Gründe für die Arbeitszeitänderung sind möglich?

B 6. DBKE - Kündigung/Entlassung: Was ist ab 01.07.2010 bei diesem Datenbaustein zu berücksichtigen?

C. Fragen zu Systemprüfungen

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