Berufsgenossenschaften erinnern an den digitalen Lohnnachweis – wie vorgehen?

Derzeit versenden die Berufsgenossenschaften die Erinnerungen an die Abgabe der Digitalen Lohnnachweise

Derzeit versenden die Berufsgenossenschaften die Erinnerungen an die Abgabe der Digitalen Lohnnachweise.

Um in edlohn prüfen zu können, ob der digitale Lohnnachweis ordnungsgemäß versendet wurde, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Firma > Dienste > Digitaler Lohnnachweis > Meldungen anzeigen:

Soweit in der Spalte Datei eine Dateinummer und im Status archiviert steht, ist der Versand durch edlohn ordnungsgemäß erfolgt.  

Wichtig: Mit dieser Übersicht können Sie gegenüber der BG nachweisen, dass der digitale Lohnnachweis versendet wurde. Bitte nehmen Sie dann Kontakt mit der Berufsgenossenschaft auf! Ein Beispiel einer besonderen Konstellation betrifft Arbeitgeber, die durch einen Systemwechsel einen Stammdatenabruf (für das Jahr 2020) durch 2 Systeme (Vorsystem und edlohn) durchgeführt haben. Dann erwartet die BG 2 DSLN. Auch hier kann nur die BG für Klärung sorgen. 

Gegebenenfalls muss der DSAS im Vorsystem storniert werden.

Weitere Informationen können Sie unseren FAQ entnehmen

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