Corona KUG in edlohn – Auslieferung voraussichtlich am 7. April 2020

Es wird zeitlich knapp, aber die Auslieferung soll in jedem Fall noch vor Ostern erfolgen

Es wird zeitlich knapp, aber die Auslieferung soll in jedem Fall noch vor Ostern erfolgen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Rechtsverordnung zum Corona KUG erstellt und die gesamte Lohnentwicklung der eurodata setzt die Regelungen nun mit Hochdruck um. Die neue Regelung zur Erstattung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung macht die Entwicklung neuer Erstattungsanträge inkl. Abrechnungslisten erforderlich.

Nach Abschluss der Qualitätssicherung ist die Auslieferung der neuen Funktionalitäten im Rahmen einer außerordentlichen Wartung geplant am

Dienstag, den 7. April 2020 (ab 18.00 Uhr)

Damit kann für Mandanten mit Zeitlohnempfängern die März-Abrechnung noch rechtzeitig mit der neuen Software und dem neuen Erstattungsantrag erfolgen.

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Für alle KUG-Fälle, in denen Sie die März-Abrechnung bis 7. April vornehmen müssen, möchten wir Sie bitten, wie folgt vorzugehen:

1. Der Mandant prüft, ob die Voraussetzungen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld gegeben sind

2. Der Mandant zeigt den Arbeitsausfall bei der Bundesagentur für Arbeit an und stellt online einen Antrag

3. Sie erstellen die Märzabrechnung bis zur Auslieferung von Corona KUG mit dem aktuellen Softwarestand zur KUG-Abrechnung.
Wählen Sie dabei bitte bei den Arbeitnehmern die Variante KUG -ohne ESF-Förderung.

Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers > Allgemeine Merkmale > Kurzarbeit

4. Sobald das neue Release von edlohn ausgeliefert ist, können Sie durch eine Korrektur den aktuellen Erstattungsantrag inkl. Abrechnungsliste bei der Bundesagentur für Arbeit nachreichen

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