TIPP der Woche | Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelungen bis 30.09.2021

Kurzarbeitergeld-Regelung bis 30.09.2021 verlängert.

Kurzarbeitergeld-Regelung bis 30.09.2021 verlängert.

Am 22.06.2021 wurde im Bundesgesetzblatt die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung veröffentlicht.

Demnach gilt:
Die Zugangserleichterungen (Mindesterfordernisse, negative Arbeitszeitsalden) werden bis zum 31.12.2021 verlängert für Betriebe, die bis zum 30.09.2021 Kurzarbeit eingeführt haben.

Die pauschale Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung erfolgt für Arbeitsausfälle, die bis 30.09.2021 begonnen haben:
–    bis 30.09.2021 in voller Höhe (37,6%)
–    und für Arbeitsausfälle ab 01.10. in Höhe von 50% (also 18,8%).

–    Für während der Kurzarbeit begonnene Weiterbildungen können diese Beträge ab 01.10.2021 erhöht werden um 50% (zusätzliche 18,8%).

Die Systemanpassung an diese neuen Vorgaben erfolgt mit dem Update am 15.07.2021.

Sofern die Abrechnung für Juli 2021 bereits vorher erfolgt ist, wird durch eine Korrektur der betroffenen Arbeitnehmer die Anpassung auf den aktuellen Stand vorgenommen.

Erfolgt die Abrechnung für Juli 2021 nach dem 16.07.2021, gelten keine besonderen Hinweise.

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