Beschlossen am 19.12.2025 – Regulatorische Umsetzungsdetails stehen noch aus
Update auf Mitte April verschoben – die aktuellen Entwicklungen
Aktualisierung vom 12.03.2026
Das BMF hat einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der keine Rechts- oder Bindungswirkung hat und zentrale Praxisfragen nicht abschließend klärt. Nachfragen der Arbeitsgemeinschaft der Lohnsoftwarehäuser haben weitere Punkte präzisiert, die Behandlung des Freibetrags im Teilmonat ist aber weiterhin offen. Um Ihre Abrechnung rechtssicher zu halten, verschieben wir das geplante März-Update auf voraussichtlich Mitte April; die Aktivrente wird dann per Korrektur rückwirkend ab Januar berücksichtigt.
Gründe im Detail – warum wir weiter an der Umsetzung arbeiten:
- edlohn löst die Aktivrente künftig systemseitig aus und informiert Sie per Systemhinweis. Arbeitgeber sind zur Anwendung des Freibetrags verpflichtet.
- Der begünstigte Personenkreis wird auf rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer eingeschränkt.
- Steuerpflichtige, aber sozialversicherungsfreie Lohnarten werden bei der Freibetragsberechnung nicht berücksichtigt.
- Zahlungen für Zeiten ohne erfüllte Aktivrenten-Voraussetzungen dürfen nicht in den Freibetrag einfließen. Wir trennen diese über eigene Lohnarten und einen klaren Lohnartenfluss.
- Vorsorgeaufwendungen aus steuerfreien Bezügen, einschließlich durch den Freibetrag steuerfrei gestellter Anteile, werden auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht bescheinigt.
- Die Berücksichtigung des Freibetrags im Teilmonat ist noch nicht final geklärt. Wir passen die Logik sofort an, sobald verbindliche Vorgaben vorliegen.
Wir informieren Sie umgehend über den genauen Auslieferungstermin.
Worum es bei der Aktivrente geht
Ursprungsmeldung vom 21.01.2026:
Ab 1.1.2026 sollen Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, durch einen steuerfreien Freibetrag zum Weiterarbeiten motiviert werden. Der Freibetrag ist steuerfrei (kein Progressionsvorbehalt), bleibt aber voll sozialversicherungspflichtig. Für die Lohnabrechnung heißt das: saubere Trennung per eigener, eindeutig gekennzeichneter Lohnart sowie separate Aufzeichnung im Lohnkonto und Ausweisung in der Lohnsteuerbescheinigung.
Der aktuelle Status – warum es noch keine Umsetzung in edlohn zum 1.1.2026 gibt
- Das Gesetz wurde am 19.12.2025 sehr kurzfristig beschlossen. Für die rechtssichere Umsetzung in Abrechnungssystemen fehlen noch verbindliche Anwendungshinweise.
- Branchenweit bestehen praxisrelevante Detailfragen (z.B. die genaue Lohnart-Logik, „UV-Pflicht Ja/Nein“ und Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung, Prüfroutinen, Umgang mit verschiedenen Fallkonstellationen etc). Ein offizieller Fragen-und-Antworten-Katalog hierzu ist angekündigt, liegt aber noch nicht vor.
- Ohne diese Spezifikationen wäre eine Auslieferung spekulativ und für Sie risikobehaftet. An dieser Stelle möchten wir anmerken: Die Verzögerung resultiert aus fehlenden offiziellen Spezifikationen, nicht aus unserem Einflussbereich.
Was heißt das für Ihre Abrechnung ab Januar mit Arbeitnehmern die bereits unter die Aktivrente fallen?
- Einen konkreten Umsetzungstermin können wir derzeit nicht nennen, rechnen aber mit einer Umsetzung vorr. für die März-Abrechnung. Wir verfolgen täglich die neusten Entwicklungen und starten umgehend in die Umsetzung, sobald die Details feststehen. Wir nennen Ihnen dann an dieser Stelle den Auslieferungs-Termin.
- Bitte planen Sie Rückrechnungen ein: Sobald die Vorgaben vorliegen, liefern wir ein Update mit den entsprechenden Merkmalen aus.
- Falls Sie für „Ungeduldige“ vorläufig eine eigene Lohnart anlegen, müssen diese Fälle später voraussichtlich für korrekte Ausweise im Lohnkonto und auf der Lohnsteuerbescheinigung in Korrektur gesetzt werden.
Unsere Empfehlungen bis zur Feature-Auslieferung
- Sprechen Sie mit Ihren Mandanten, um ggf. vorläufig ohne Aktivrenten-Freibetrag abzurechnen. Wir nennen Ihnen zeitnah via News4Users für jeden Mandant potenzielle Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und für die Aktivrente in Frage kämen.
- Nur wenn zwingend nötig: manuell eine eigene Lohnart (temporär) anlegen und klar als „vorläufig“ dokumentieren (Fälle für spätere Rückrechnung vormerken).
- Mitarbeitende transparent informieren: Die Begünstigung wird rückwirkend berücksichtigt, sobald das Update verfügbar ist.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden und danken Ihnen für Ihr Verständnis und ihr Warten bzw. Geduld.
