Statushinweis: euBP 3.5 Übermittlung derzeit eingeschränkt

Ein externer Fehler bei der Deutschen Rentenversicherung verhindert die Kernprüfung bestimmter Fälle (Zuschlag zur Pflegeversicherung mit späterer Korrektur). Wir senden automatisch nach; für Sie besteht kein Handlungsbedarf.

Betrifft: euBP-Übermittlung ab Version 3.5 (Januar 2026)

Was ist passiert?

Seit Einführung der euBP Version 3.5 kommt es vermehrt dazu, dass Fälle in der Kernprüfung mit dem Fehlercode DSLA234 hängenbleiben. Betroffen sind Fälle, in denen ein Arbeitnehmer über das PUEG-Verfahren zunächst einen PV-Beitragszuschlag gezahlt hatte, obwohl eine Elterneigenschaft gemeldet war. Diese Fälle wurden lohnabrechnungsseitig korrekt über eine Korrekturabrechnung bereinigt.

Das Problem: In der euBP müssen sowohl die Original- als auch die Korrekturabrechnung dargestellt und gemeldet werden – dies schlägt in den betroffenen Fällen aufgrund des Kernprüffehlers fehl. Solange die Übermittlung nicht möglich ist, kann für diese Fälle keine elektronische Betriebsprüfung durchgeführt werden.

Was wurde veranlasst?

Die Deutsche Rentenversicherung wurde umgehend informiert und hat den Fehler innerhalb der Kernprüfung bestätigt. Die Deaktivierung des Fehlers wurde zugesagt – ein konkreter Umsetzungstermin liegt uns jedoch noch nicht vor.

Die betroffenen euBP-Dateien werden bei uns vorgehalten und nach Behebung des Fehlers erneut übermittelt.

Was müssen Sie tun?

Aktuell ist Ihrerseits keine technische Aktion erforderlich. Sollten Sie von Ihrem zuständigen Prüfer auf fehlende euBP-Meldungen angesprochen werden, erläutern Sie ihm bitte den oben geschilderten Sachverhalt und weisen Sie auf den noch ausstehenden Fix seitens der Deutschen Rentenversicherung hin.

Wir informieren Sie, sobald die Fehlerbehebung erfolgt ist und die Übermittlung wieder aufgenommen werden kann.

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