Jahreswechsel 2026/2027: Das ändert sich in der Entgeltabrechnung mit edlohn

Alle Änderungen zum Jahreswechsel 2026/2027 im Überblick: Was wir umsetzen, was noch nicht feststeht und was Sie jetzt wissen sollten.

Der Jahreswechsel rückt näher, und mit ihm eine ganze Reihe gesetzlicher und technischer Änderungen, die Ihre Abrechnung ab dem ersten Monat betreffen. Damit Sie nicht im Blindflug unterwegs sind, zeigen wir Ihnen transparent, an welchen Themen wir gerade arbeiten und welche wir bewusst noch nicht auf der Agenda haben.

Das Wichtigste in Kürze

Die folgenden gesetzlichen Änderungen arbeiten wir in edlohn ein – ein Überblick:

Steuer und Bezugsgrößen

  • Neues Formular für die Lohnsteuerbescheinigung 2027, inklusive Anpassung zur Aktivrente
  • Neues Formular für die Lohnsteueranmeldung 2027
  • Programmablaufplan (PAP) Lohnsteuer 2027 mit höherem Grundfreibetrag und höherem Arbeitnehmerpauschbetrag
  • Neue Rechengrößen, u. a. Beitragsbemessungsgrenzen, Jahresarbeitsentgeltgrenze und Vollarbeiterrichtwert der Unfallversicherung
  • Minijob: Anpassung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze
  • Lohnausgleich im Gerüstbauerhandwerk

Elektronische Meldeverfahren

  • Anpassung der Verfahren EEL, eAU, DSL und rvBEA zum 01.01.2027
  • Umstellung des Datensatzes Betriebsdatenpflege auf das neue XML-Verfahren DXBD

  • Neues DXBD-Rückmeldeverfahren, z. B. für Prüfaufforderungen der Bundesagentur für Arbeit

  • Neuer Datensatz im Zahlstellenverfahren (DSVZ) zur Anlage eines Zahlstellenkontos

Weitere regulatorische Anpassungen

  • Technische Restvorgaben der elektronischen Entgeltakte (Dateiname beim Archivieren)
  • Umstellung des Meldeverfahrens SOKA-BAU auf XML

Nicht Teil der aktuellen Planung – da die Umsetzungsfristen in die Zukunft geschoben wurden oder noch finale Umsetzungsdetails fehlen:

  • weitere Meldegründe für die euBP
  • getrennte Beitragsbemessungsgrenzen für KV und PV
  • PV-Beitrag für Minijobber
  • höhere Grenzen für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge sowie
  • der Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner

Sie möchten Genaueres zu den einzelnen Themen erfahren? Im weiteren Text finden Sie jedes Thema im Detail: was sich konkret ändert, was das für Ihre tägliche Arbeit bedeutet und wo Sie sich entspannt zurücklehnen können, weil wir die Umsetzung bereits für Sie übernehmen.

Freischaltung der Abrechnungsmonate Dezember 2026 und Januar 2027

  • Die Freischaltung des Abrechnungsmonats Dezember 2026 erfolgt mit dem November-Update am 12.11.2026
  • Die Freischaltung des Abrechnungsmonats Januar 2027 erfolgt mit dem Januar-Update am 12.01.2027

Steuer, Bezugsgrößen und Beitragssätze

Lohnsteuerbescheinigung 2027: neues Formular, Aktivrente berücksichtigt
Für das Jahr 2027 gibt es eine neue Version des Formular der Lohnsteuerbescheinigung. Wir passen die Ausstellung in edlohn entsprechend an. Dabei berücksichtigen wir auch die Änderungen im Zusammenhang mit der Aktivrente, damit die Bescheinigung für Ihre Arbeitnehmer korrekt und vollständig ausgestellt wird.

Lohnsteueranmeldung 2027: Umstellung auf das neue Formular
Auch die Lohnsteueranmeldung wird auf das neue Formular umgestellt. Sie melden Ihre Lohnsteuer weiterhin wie gewohnt aus edlohn, die formale Anpassung übernehmen wir für Sie.

Programmablaufplan Lohnsteuer 2027: höherer Grundfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag
Wir spielen den aktuellen Programmablaufplan (PAP) für die Lohnsteuer 2027 ein. Er enthält unter anderem den angehobenen Grundfreibetrag und den erhöhten Arbeitnehmerpauschbetrag. Damit berechnet edlohn die Lohnsteuer ab Januar 2027 auf Basis der aktuellen Vorgaben.

Neue Rechengrößen: Beitragsbemessungsgrenzen, JAE-Grenze und Vollarbeiterrichtwert
Wie jedes Jahr werden die Bezugsgrößen der Sozialversicherung angepasst. Dazu zählen insbesondere die Beitragsbemessungsgrenzen, die Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Vollarbeiterrichtwert in der Unfallversicherung. Wir hinterlegen alle neuen Werte rechtzeitig in edlohn, sodass Beiträge und Meldungen ab dem ersten Abrechnungsmonat mit den richtigen Grenzen berechnet werden.

Minijob ab 01.01.2027: höhere Geringfügigkeitsgrenze
Zum 01.01.2027 steigen die Beitragssätze im Minijob. Wir setzen die Änderung in edlohn um.

Lohnausgleich Gerüstbauer
Auch die Anpassungen zum Lohnausgleich im Gerüstbauerhandwerk setzen wir um. Wenn Sie Mandanten oder Betriebe aus dieser Branche betreuen, sind Sie damit zum Jahreswechsel abgesichert.

Elektronische Meldeverfahren

Anpassungen der Verfahren EEL, eAU, DSL und rvBEA
Zum 01.01.2027 ändern sich mehrere Datensätze in den elektronischen Meldeverfahren. Wir passen folgende Datensätze an: EEL (Entgeltersatzleistungen), eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), DSL, rvBEA. Ihre Meldungen erfüllen damit die aktuellen Schnittstellenvorgaben, und es drohen keine Ablehnungen durch die Annahmestellen.

DSBD: Umstellung auf das DXBD-Verfahren
Das Meldeverfahren DSBD wird das DXBD-Verfahren umgestellt. Wir bereiten die Umstellung in edlohn vor, damit Sie diese Meldungen künftig im neuen Format übermitteln können. Weiterhin in einem zweiten Schritt: Mit dem DXBD-Rückmeldeverfahren wird die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit erweitert. Ein Beispiel ist die Prüfaufforderung der BA und die anschließende Übermittlung des Prüfergebnisses. Wir führen dieses Verfahren in edlohn ein, damit Rückmeldungen strukturiert und nachvollziehbar abgewickelt werden können.

DSVZ: neuer Datensatz für das Zahlstellenkonto
Im Zahlstellenverfahren (DSVZ) kommt ein neuer Datensatz hinzu, mit dem ein Zahlstellenkonto bei der Krankenkasse angelegt wird. Er funktioniert analog zum DSAG, mit dem bereits ein Arbeitgeberkonto eingerichtet wird. Auch diesen Datensatz bilden wir in edlohn ab.

Weitere regulatorische Anpassungen

Elektronische Entgeltakte: technische Restvorgaben
Die Pflicht zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen gilt ab dem 01.01.2027. Wir setzen die verbleibenden technischen Vorgaben um. Dazu gehört die Anpassung des Dateinamens beim Archivieren unter Beachtung der zulässigen Zeichen. So entsprechen die archivierten Unterlagen den formalen Anforderungen.

SOKA-BAU: Umstellung des Meldeverfahrens auf XML
Auch das Meldeverfahren zur SOKA-BAU wird auf XML umgestellt. Wenn Sie Baubetriebe abrechnen, sind Sie damit auch hier für das neue Verfahren gerüstet.

Was (noch) nicht auf der Agenda steht

Nicht alles, was in der Diskussion ist, tritt auch zum 01.01.2027 in Kraft. Damit Sie wissen, womit Sie nicht rechnen müssen:

Thema Stand
Weitere Meldegründe in der euBP voraussichtlich ab 01.10.2027
Unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenze für KV und PV voraussichtlich ab 01.01.2028
PV-Beitrag für Minijobber voraussichtlich ab 01.01.2028
Erhöhung der einheitlichen Pauschalsteuer bei den Minijobbern noch nicht final beschlossen
Höhere Grenzen für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge Gesetz noch nicht verabschiedet
Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner voraussichtlich ab 01.01.2028

Sobald sich bei einem dieser Themen etwas ändert, informieren wir Sie.

Zwischen Gesetzgeber, Annahmestellen und Abrechnungsstichtag bleibt zum Jahreswechsel selten viel Luft. Genau deshalb haben wir all diese Themen frühzeitig auf dem Schirm und arbeiten Schritt für Schritt daran, dass Sie im Januar nicht improvisieren müssen. Mit edlohn starten Sie und Ihre Mandanten 2027 ab dem ersten Abrechnungsmonat rechtssicher, ohne manuelle Nacharbeit und mit weniger Risiko.

Bleiben Sie auf dem Laufenden: Aktuelle Informationen zu Umsetzung und Releases finden Sie in unseren News und in der Update-Beschreibung

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