TIPP der Woche | DSBD bei Systemwechsel

Ab 01.01.2023 ist bei Systemwechsel/Dienstleisterwechsel eine Meldung des Datensatzes zur Betriebsdatenpflege an die Bundesagentur für Arbeit mit Meldegrund 06 zu erstellen.

Ab 01.01.2023 ist bei Systemwechsel/Dienstleisterwechsel eine Meldung des Datensatzes zur Betriebsdatenpflege an die Bundesagentur für Arbeit mit Meldegrund 06 zu erstellen.

Darin wird der Bundesagentur für Arbeit der neue Ansprechpartner mitgeteilt.
Diese Mitteilung ist nur bei Übernahme zu erstellen. Der abgebende Dienstleister muss diese Meldung nicht erstellen. Daher ist nur bei der Übernahme eines neuen Mandats eine Angabe im Merkmal DSBD bei Systemwechsel vorzunehmen.

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