Verification of Payee Verfahren (VoP)

Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung mit edlohn

Verification of Payee ist ein Sicherheitsverfahren im Zahlungsverkehr, das Fehlzahlungen verhindern soll, indem bei SEPA-Überweisungen und bei SEPA-Echtzeitüberweisungen die Kombination aus  eingegebenem Empfängername und IBAN gegen die bei der Empfängerbank hinterlegte Kombination geprüft wird. Ziel ist es, Transaktionen sicherer zu gestalten, ohne den Zahlungsfluss unnötig zu verlangsamen. VoP ergänzt den bestehenden Prozess um eine zusätzliche Prüfschicht, die vor allem bei größeren Zahlungsvolumina oder sensiblen Zahlungsempfängern sinnvoll sein kann.

Das Ergebnis der Überprüfung kann sein:

  • Match: Der eingegebene Empfängername und die IBAN stimmen mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Empfängername und IBAN überein, wodurch die Zahlung direkt erfolgt.
  • Close-Match: Empfängername und IBAN stimmen leidglich nahezu überein.
  • No-Match: Empfängername und IBAN stimmen nicht überein.

Auf Basis des rückgemeldeten Ergebnisses kann unmittelbar vor der Überweisung entschieden werden, ob die Überweisung dennoch erfolgen oder storniert werden soll.

Wichtig: Unternehmen haben die Wahl ob sie bei der Einreichung von Sammelüberweisungen (EBICS Verfahren) diese Empfängerprüfung durchführen möchten (Opt-In) oder diese nicht durchführen möchten (Opt-Out).
Ausnahme: Grundsätzlich muss bei Sammeldateien, in denen sich nur eine Überweisung befindet, eine Überprüfung durchgeführt werden. Nach Mitteilung der BaFin wird jedoch bis auf Weiteres auch in diesem Fall der Verzicht, sprich die Opt-Out Option, geduldet. 

Für Sie als edlohn Nutzer bedeutet dies:

  • Der Abgleich zwischen Empfänger und der entsprechenden IBAN erfolgt ausschließlich durch Ihre Bank; edlohn führt keinen direkten Abgleich durch.
  • Prüfen Sie bereits jetzt die Qualität der Mandantenstammdaten, insbesondere die korrekte Schreibweise der Vor- und Nachnamen der Arbeitnehmer, sofern der Mandant zukünftig mit dem Opt-In Verfahren arbeiten möchte. Beachten Sie hierbei insb. auch das Merkmal Kontoinhaber (hier können ggf. Ehegatten etc. mit eingetragen sein)
  • Nach dem Stichtag Anfang Oktober wird das RZ Clearing sowie die Erstellung der Zahlungsdateien wie gewohnt weitergeführt. Sie erfolgt wie bisher im Opt-out-Verfahren.

An welchen Anpassungen in edlohn wir im Bezug auf VoP arbeiten:

  • Die Erstellung einer Zahlungsdatei erfolgt weiterhin im Opt-out Verfahren. Hier sind keine Änderungen geplant. Sie treffen in Ihrer Banksoftware die Entscheidung am VoP Verfahren teilzunehmen oder nicht.
  • Die Zahlung via RZ-Clearing erfolgt systemseitig weiter im Opt-out Verfahren. Für den Fall, dass Sie via Opt-In an dem VoP Verfahren teilnehmen möchten, arbeiten wir an der Möglichkeit, dass Sie dies in edlohn hinterlegen können. Geplant ist die Umsetzung für unser Update im November.
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