Seit dem 17. März 2024 gilt für den Zahlungsverkehr innerhalb der EU der neue SEPA-Standard 3.7. Der in edlohn bisherige SEPA-Standard 3.2 ist weiterhin gültig, wird aber Ende nächsten Jahres (November 2026) auslaufen.
Um rechtzeitig gerüstet zu sein, haben wir mit dem letzten Update (18.09.2025) den edlohn-SEPA-Standard auf SEPA 3.7 umgestellt.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Bank-Software immer mit der aktuellen Version starten. Ansonsten kann es beim Einlesen der Zahlungsdateien zu Problemen kommen.
Sollten Sie Ihre Zahlungsdatei, aus welchen Gründen auch immer, noch im bisherigen SEPA-Format 3.2 benötigen, so haben Sie in den Abrechnungsdaten des Arbeitgebers die Möglichkeit, die SEPA-Version 3.7 abzuwählen.
Bei Einstellung Nein wird die SEPA-Zahlungsdatei im bisherigen Format SEPA 3.2 erstellt.