Änderung durch die LSt-Richtlinien 2023 führt zu einer Verschärfung der Besteuerung
Nach den LSt-Richtlinien 2023 ist die Lohnsteuer nun nach der Tagestabelle zu berechnen, wenn der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber im laufenden Monat
- sowohl steuerpflichtig im Inland
- als auch steuerfrei im Ausland (nach Doppelbesteuerungsabkommen – DBA) beschäftigt war.
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Suchen Sie bitte in der edlohn Online-Hilfe mit dem Suchbegriff „LSt-Richtlinien 2023„.
