Änderungen für Minijobs und Midijobs zum 01.Oktober 2022

edlohn unterstützt Sie bei der Überprüfung der Bestandsfälle

edlohn unterstützt Sie bei der Überprüfung der Bestandsfälle

Mit dem „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ wird es neben der bloßen Anhebung von Verdienstgrenzen auch ganz neue Regelungen geben.

Die Änderungen zum Mindestlohn sowie für geringfügige Beschäftigungen und Beschäftigungen im Übergangsbereich treten ab 1. Oktober 2022 in Kraft. Für die sogenannten „Alt-Midijobber“ (450,01 EUR bis 520,00 EUR Verdienst) gibt es eine Bestandsschutzregelung.

Für Sie in der Lohnsachbearbeitung bedeutet dies, dass die bestehenden Beschäftigungen in diesem Bereich zum 1.Oktober 2022 neu beurteilt und gegebenenfalls entsprechend in edlohn umgeschlüsselt werden müssen.

Mit dem kommenden Update am 15.September 2022 unterstützen wir Sie bereits mit entsprechenden Systemnachrichten zu den betroffenen Arbeitnehmern sowie einigen Überprüfungs- und Erfassungsvorlagen.

Wir empfehlen Ihnen, sich zeitnah mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Als weitere Unterstützung stellen wir Ihnen Musterfragebogen für Ihre Mandanten zur Verfügung.

Hilfreiche Links:

Geringfügigkeitsrichtlinien

Rundschreiben zur Versicherungs- und beitragsrechtlichen Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV ab dem 01.10.2022

Summa Summarum (Deutsche Rentenversicherung)

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