Änderungen zu Midijob-Sonderfällen ab Oktober 2022 – Auslieferung am 11.10.2022

Sonder-Update für Sonderfälle Midijob am Dienstag, den 11.10.2022

Sonder-Update für Sonderfälle Midijob am Dienstag, den 11.10.2022.

Die neue Beitragsberechnung, sowie das Meldeverfahren bei Midijobs ist in großen Teilen bereits mit dem Release am 15.09.22 umgesetzt worden. Allerdings befanden sich noch einige Sonderfälle in der Qualitätssicherung (z.B. Midijob mit Versorgungswerk, Midijob und Mehrfachbeschäftigung, Midijob mit Beitragsberechnung Pflegeversicherung Bundesland Sachsen…).

Das Lohnkonto wurde um die beitragspflichtige Einnahme zur Ermittlung des Arbeitnehmeranteiles angepasst und für die Bestandsschutzfälle wurden die DEÜV-Meldungen noch entsprechend erweitert. Daher haben wir empfohlen, für die den genannten Sonderfälle mit der Abrechnung Oktober noch zu warten, bis mit dem Sonder-Update am 11.10.22 sämtliche Systemanpassungen vollständig ausgeliefert sind.

Ab dem 12.10.2022 können wir nun für die Oktober-Abrechnung grünes Licht geben.

Eine ausführliche Beschreibung zum Sonder-Update finden Sie hier.

Außerdem möchten wir nochmals auf unser Web-Seminar zum Thema „Übergangsbereich ab 01.Oktober 2022“ hinweisen:

Zu der Programmerweiterung wird ein Web-Seminar am Donnerstag 13. Oktober 2022 um 10:00 Uhr angeboten.

Sie können sich hier direkt anmelden.

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