Bauwirtschaft: Neue Ausbildungsvergütungen ab 01.04.2026

Hinweise für die April-Abrechnung: Einheitliche Tarifsätze bundesweit – jetzt Lohnarten und Korrekturen prüfen

Ab dem 1. April 2026 gelten in der Bauwirtschaft neue, bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen – die bisherige Unterscheidung zwischen Ost und West entfällt. Betroffen sind gewerbliche sowie technisch/kaufmännische Auszubildende im Baugewerbe.

Die neuen Mindestvergütungen im Überblick (in EUR):

Gruppe 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
Gewerbliche Auszubildende 1.122 1.351 1.610 1.714
Techn./Kaufm. Auszubildende 1.122 1.247 1.507

Was wurde im System umgesetzt?

Mit dem edlohn-Update vom 14.04.2026 werden die erhöhten Ausbildungsvergütungen bei der Berechnung der Erstattung systemseitig automatisch berücksichtigt – vorausgesetzt, die erhöhten Beträge wurden auch tatsächlich ausgezahlt.

Wichtig: Wurde für April 2026 bereits vor dem Update abgerechnet, ist der betreffende Arbeitnehmer in Korrektur zu setzen, damit die Erstattungsberechnung auf Basis der neuen Werte erfolgt.

Ihre Handlungsschritte

1. Lohnart prüfen und ggf. anpassen
Prüfen Sie in den Abrechnungsdaten Ihrer Auszubildenden, ob die Lohnart „Ausbildungsvergütung (Baugewerbe)“ unter Baulohn > Ausbildung auf die neuen Beträge angepasst ist. Die erhöhten Werte werden zwar für die Erstattungsermittlung systemseitig herangezogen – die korrekte Auszahlung hängt jedoch von vorgenanntem Merkmal „Ausbildungsvergütung Baugewerbe“ ab.

2. Bereits abgerechnete April-Fälle korrigieren
Wenn Sie Auszubildende bereits für April 2026 abgerechnet haben und dabei noch die alten Werte zugrunde lagen, setzen Sie diese Abrechnungen auf Korrektur.

3. Neue Mandanten und laufende Fälle
Bei noch nicht abgerechneten Fällen ab April 2026 sind die neuen Ausbildungsvergütungen zu beachten. Bitte prüfen Sie, ob die Ausbildungsvergütung angepasst werden muss. Für die Erstattung gegenüber der SOKA werden die höheren Beträge automatisch berücksichtigt. Ob auch die hinterlegte Ausbildungsvergütung angepasst werden muss, ist vom jeweiligen Mandanten abhängig.

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