Digitaler Lohnnachweis: Abgabefrist ist der 16.02.24!

Die Frist zur elektronischen Übermittlung des digitalen Lohnnachweises für das Jahr 2023 endet am 16.02.2024.

Um in edlohn prüfen zu können, dass der digitale Lohnnachweis ordnungsgemäß versendet wurde, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Firma > Dienste > Digitaler Lohnnachweis > Meldungen anzeigen:

Soweit für den Datensatz DSLN (in der Regel Meldegrund UV01) in der Spalte Datei eine Dateinummer und im Status archiviert steht, ist der Versand durch edlohn ordnungsgemäß erfolgt. Diese Übersicht dient als Nachweis.
Wichtig:
Konnte kein Lohnnachweis erstellt werden, weil die Stammdatenabfrage abgelehnt wurde, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Unfallversicherung auf.
Hilfe finden Sie auf den Seiten der DGUV und über das Kontaktformular Hilfe:

Eine Liste möglicher Fragen haben wir aus den bisher bekannten Sachverhalten für Sie zusammengestellt:

1)    Warum wurde die Stammdatenabfrage abgelehnt?

2)    Warum kommt auf die gültige Stammdatenabfrage für das Kalenderjahr 2023 keine Rückmeldung?

3)    Welche laufende Nummer wird erwartet (Fehler DSASY05)?

4)    Welche Nummer ist nicht korrekt: die Mitgliedsnummer oder die Unternehmensnummer?

5)    Welche Nummer (Unternehmensnummer oder Mitgliedsnummer) wird in der Stammdatenabfrage erwartet?

Haben Sie die Hintergründe der Ablehnung geklärt und benötigen aber noch Hilfe bei der Richtigstellung, wenden Sie sich gerne an unseren Support.

 

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