Eindeutige Unternehmensnummer der Unfallversicherung wird immer wichtiger

Im Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) wird die Unternehmensnummer zur Pflicht – Notwendige Initialmeldung wird bei eurodata vorbereitet

Zum 1.1.2023 hat in der Unfallversicherung die eindeutige Unternehmensnummer die Mitgliedsnummer bei den Berufsgenossenschaften abgelöst.

Zur einheitlichen Unternehmensnummer der Unfallversicherung

Seit Januar 2024 ist die Unternehmensnummer auch eine Plichtangabe bei der Beantragung einer Betriebsnummer (BBNR) beim Betriebsnummern-Service.

Im Rahmen des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) wird die Unternehmensnummer ebenfalls zu einem Pflichtfeld. Zum Start des Verfahrens im Rahmen des DSBD ist bis Ende Mai 2024 von allen aktiven Beschäftigungsbetrieben – unabhängig davon, ob Beschäftigte gemeldet werden oder nicht – eine sog. Initialmeldung mit Angabe der Unternehmensnummer abzugeben.

  • Vorteil Cloud-Lösung edlohn

eurodata setzt aktuell die automatische Erstellung der notwendigen Initialmeldung in edlohn mit Hochdruck um. Die Auslieferung der Software kann voraussichtlich mit einer Kurzwartung im April erfolgen. Danach wird die Initialmeldung mit der nächsten Monatsabrechnung vollautomatisch erzeugt und an die Bundesagentur für Arbeit via DSBD übermittelt.

  • Hinweis für ETL-Kanzleien

Mit der Erzeugung der Initialmeldung entsteht automatisch eine Leistung „Betriebsdaten-Meldung“ (ETL-Leistungsnummer 260/9). Diese können Sie nutzen, um die Übermittlung Ihrem Mandanten in Rechnung zu stellen.

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