Einführung des digitalen Verfahrens zur Pflegeversicherungs-Beitragsdifferenzierung zum 1. Juli 2025

Informationen zur Umsetzung des Verfahrens in edlohn

Ab dem 1. Juli 2025 ist das neue digitale Verfahren zur Differenzierung der Beitragssätze in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) für alle beitragsabführenden Stellen verpflichtend anzuwenden. Arbeitgeber müssen damit künftig die Elterneigenschaft und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die korrekte Beitragsberechnung elektronisch abfragen. Dies erfolgt über das Entgeltabrechnungsprogramm. Durch die Anmeldung des Arbeitnehmers wird ein so genanntes „Abo“ angefragt. Dadurch erfolgt eine automatisierte Rückantwort vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit den Informationen zur Elterneigenschaft und Anzahl der Kinder auf Basis der steuerlich erfassten Daten. Sobald sich Änderungen zur Elterneigenschaft oder den Kindern ergeben, wird vom BZSt proaktiv eine Änderungsmeldung geschickt.

Wichtig zu wissen: Die Qualität der Rückmeldungen basiert ausschließlich auf den steuerrechtlich verfügbaren Informationen. Das bedeutet, dass Daten zu Kindern, die etwa nicht beim Finanzamt gemeldet oder im Ausland leben, ggf. nicht erfasst sind. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, vorliegende Nachweise (z. B. Geburtsurkunden) ergänzend zu berücksichtigen.

Die Rückmeldungen des BZSt sind grundsätzlich verbindlich, es sei denn, Sie haben (durch den Arbeitgeber) bereits eindeutige, anerkannte Nachweise zur Hand.

Wir arbeiten aktuell an der technischen Umsetzung dieses Verfahrens in edlohn. Was wir für Sie umsetzen:

  • Möglichkeit des elektronischen Abrufs und Einspielen der zur Verfügung gestellten Daten durch das BZSt. Der Abruf erfolgt dabei über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV), die die Anfrage an das BZSt weiterleitet
  • Mit Veröffentlichung der Funktion: Abo-Anmeldung aller bereits bestehenden Arbeitnehmer mit laufendem Arbeitsverhältnis an dem Verfahren
  • Automatische Abo-Anmeldung neuer Arbeitnehmer an dem Verfahren
  • Abruf und Anzeige der vom BZSt zur Verfügung gestellten Daten. Systemnachricht und Protokoll zum Inhalt der Rückmeldung. Hinweis: Die Daten werden nicht automatisch in die abrechnungsrelevanten Merkmale übernommen, Sie entscheiden, ob Sie die Daten verwenden möchten oder ob Ihnen andere Daten (Nachweise) vorliegen
  • Automatische Abmeldung bei Austritt oder Wegfall der PV-Beitragspflicht
  • Historienabfrage für zurückliegende Zeiträume
  • Vorabversand
  • Plausibilitätsprüfungen
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