Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet

Großes Potential für die Kombination edtime / edlohn

Großes Potential für die Kombination edtime / edlohn

Das Thema elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) hat es zum Jahreswechsel sogar in die Tagesschau geschafft. So richtig ist noch keiner der Beteiligten auf die auftrenden Fragen bei Grenz- und Problemfälle vorbereitet. Viele Ärzte haben noch keine entsprechende Übermittlungs-Software, einige Krankenkassen haben noch Ihre Schwierigkeiten beim Abruf, aber das neue Verfahren ist zum 1.1.2023 offiziell gestartet.

Hier nochmal im Überblick, in welchen Fällen Bescheingungen elektronisch abrufbar sind:

  • Grundsätzlich abrufbar für gesetzlich Versicherte sollen sein
    – Arbeitsunfähigkeit von Vertragsarzt bzw. Vertragszahnarzt
    – Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitsunfall
    – Stationärer Aufenthalt im Krankenhaus
  • NICHT abrufbar sind Bescheinigungen von/über
    – Privatärzten
    – Privat krankenversicherten Arbeitnehmern
    – Ärzten im Ausland
    – Erkrankung im Ausland
    – Rehabilitationsleistungen
    – Beschäftigungsverbote
    – Erkrankung des Kindes
    – Stufenweise Wiedereingliederung

In edlohn gab es zu dem Thema ein ausführliches WEB-Seminar, auf das wir hier gerne nochmal verweisen.

Ausblick:

Die eAU darf nur über ein System abgerufen werden, das ITSG-zertifiziert ist(wie z.B. edlohn). Wir werden künftig Ihren Mandanten, die edtime im Einsatz haben, die Möglichkeit geben – ähnlich wie bei der Sofortmeldung – die Abfrage für die eAU direkt in edtime zu stellen. Über die Verbindung zu edlohn kann dann ein Abruf erfolgen, ohne dass Sie als Sachbearbeiter/in eingreifen müssen.

Das wird ein ganz spannendes Zukunftsprojekt mit Alleinstellungsmerkmal – Freuen Sie sich darauf.

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