Koalitionsbeschluss liegt vor – edlohn bereitet die systemseitige Umsetzung vor.
Die Bundesregierung hat am 13.4.2026 schnelle Entlastungen beschlossen: 2026 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Die Regelung orientiert sich eng an der bekannten Inflationsausgleichsprämie.
Was ist bereits bekannt?
| Maximalbetrag | 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei |
|---|---|
| Geltungszeitraum | vorr. zunächst Kalenderjahr 2026 |
| Zahlung | Freiwillig durch Arbeitgeber |
| Berechtigte | Alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Azubi, Elternzeit u. a.) |
| Gesetzliche Grundlage | Koalitionsausschuss-Beschluss liegt vor – BMF-Verfahrensschreiben steht noch aus |
Alle Angaben ohne Gewähr.
Wichtig: Formale Regelungen fehlen noch, Details zu Sachleistungen, Nachweispflichten und zur genauen Ausgestaltung der Ratenzahlung sind damit noch offen. Wir beobachten die Entwicklung und informieren Sie, sobald Neues vorliegt.
Wie läuft die Abrechnung aktuell in edlohn?
Eine dedizierte Lohnart „Entlastungsprämie“ ist für den Release im Mai 2025 in Überlegung – ähnlich zur Lohnart für die Inflationsausgleichsprämie, mit systemseitig hinterlegter steuer- und sv-freier Behandlung.
Bis dahin gilt: Wer die Prämie bereits jetzt auszahlen möchte oder muss, kann sie über eine manuelle Lohnart abrechnen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur korrekten Einrichtung finden Sie in der edlohn Online-Hilfe.
Was kommt dann vorr. genau mit dem Mai-Release?
- Standardlohnart unter Abrechnungsdaten Arbeitnehmer > Unterstützung – keine manuelle Einrichtung mehr nötig
- Anleitung zu einer eigenen Auswertungshilfe für möglicherweise geleistete Teilzahlungen je Arbeitnehmer
