Erstes edlohn Update im Abrechnungsjahr 2026

mit Freischaltung der Januar-Abrechnung (Auslieferung am 6.1.2026)

Mit dem ersten Release im Jahr 2026 stehen die aktuellen Vorgaben für das neue Abrechnungsjahr produktiv zur Verfügung. Wir haben alle notwendigen Änderungen und Umstellungen für Sie vorgenommen, damit Sie gewohnt in die erste Abrechnung des neuen Jahres starten können. Diese sind unter anderem:

  • Übernahme der Änderungen bei Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätzen, Minijob-Grenzen etc.
  • Übernahme der neuen Programmablaufpläne für Lohnsteuer
  • Anpassungen der notwendigen Änderungen bei EEL, in den DEÜV-Meldeverfahren, euBP (Update auf Version 3.5) und DLS
  • Anpassungen in der Übersicht Pfändungen
  • Baulohn: u.a. Anpassungen bei Mindestlohn Dachdecker und Gerüstbau
  • Weiteres zur neuen Funktion „Fahrzeugverwaltung“

Mit der neuen Version wird die Januar-Abrechnung für Sie freigeschaltet, sodass Sie ab dem 07.01.2026 mit der Abrechnung für Januar 2026 beginnen können.

Die genauen Update-Informationen lesen Sie hier.
Möchten Sie automatisch über die Veröffentlichung informiert werden? Registrieren Sie sich kostenfrei für unseren Benachrichtigungsdienst per E-Mail.

Monika Siebenlist, Produktmanagerin bei edlohn, wird Ihnen die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen in einem Web-Seminar am 14.01.2026 um 10:00 Uhr vorstellen. Melden Sie sich an, um dabei zu sein!

An dieser Stelle möchten wir uns für ihr Vertrauen in unsere Lösungen bedanken. Wir wünschen einen guten Start 2026 und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen. Für das Jahr sind kleinere und größere Optimierungen und Funktionen vorgesehen, einschließlich der gezielten Nutzung von KI-Potenzialen, wo es fachlich überzeugt. In Kürze geben wir Ihnen hierzu einen Ausblick.

Diesen Artikel teilen