euBP: Deutsche Rentenversicherung setzt Übermittlung der Prüfberichte vorläufig aus.

Die elektronische Übermittlung der Prüfbescheide wurde ausgesetzt und befindet sich momentan in einer grundsätzlichen Überarbeitung.

Wie uns die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) mitgeteilt hat, wurde die Bereitstellung der Prüfergebnisse euBP als elektronische Ausfertigung im PDF-Format bis auf Weiteres eingestellt.

Der Entwurf der neuen euBP-Grundsätze sieht vor, das Prüfergebnis auf Wunsch des Arbeitgebers (§ 7 Abs. 4 Satz 1 BVV) ab 01.01.2024 wieder elektronisch bereitzustellen.

Bis zu diesem Zeitpunkt findet die Übermittlung der Prüfbescheide ausschließlich über den Papier-Post-Weg statt.

Wir bleiben für Sie an dem Thema dran und halten Sie auf dem Laufenden.

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