Freischaltung Januar-Abrechnung 2023 mit Update am 05.01.2023 erfolgt

Erhebliche Anpassungen in den Datenstrukturen einiger Meldeverfahren

Erhebliche Anpassungen in den Datenstrukturen einiger Meldeverfahren

Es ist der Vorteil der Cloudlösung ETAXlohn, dass inzwischen mehr als 50 steuerliche und SV-rechtliche Meldeverfahren nahezu vollautomatisch über das Rechenzentrum abgewickelt werden.

Bei all diesen Verfahren ändern sich immer wieder die technischen Strukturen und Datensatzbeschreibungen. Zum Jahreswechsel 2022/2023 ist die edlohn Software-Entwicklung der eurodata in besonderer Weise gefordert, weil sich in einigen Verfahren zum 1.1.2023 die Datensatzbeschreibungen erheblich ändern.

Wir haben mit Hochdruck auch zwischen den Feiertagen gearbeitet, um Ihnen mit dem Update am 5. Januar 2023 die Januar-Abrechnung 2023 freizuschalten.
In folgenden Verfahren ergeben sich zum Jahreswechsel Änderungen in der Datenstruktur:

  • DSME Meldedaten zur Sozialversicherung
  • A1-Entsendebescheinigung
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL-Verfahren)
  • Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD)
  • Digitale Lohnschnittstelle für Lohnsteuer-Prüfungen (DLS)
  • Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung in der Sozialversicherung (euBP)
  • Krankengeld wegen Mitaufnahme Krankenhaus (neue EEL-Bescheinigung)

Ob bzw. inwieweit die Änderungen Auswirkungen auf Ihre fachliche Arbeit haben und welche weiteren Anpassungen und Erweiterungen wir für Sie umgesetzt haben, beschreiben wir ausführlich in in unserer Update-Info.

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