Freischaltung Januar-Abrechnung 2023 voraussichtlich mit dem Release am 5.1.2023

Erhebliche Anpassungen in den Datenstrukturen einiger Meldeverfahren

Es ist der Vorteil der Cloudlösung edlohn, dass inzwischen mehr als 50 steuerliche und SV-rechtliche Meldeverfahren nahezu vollautomatisch über das Rechenzentrum abgewickelt werden.

Bei all diesen Verfahren ändern sich immer wieder die technischen Strukturen und Datensatzbeschreibungen. Zum Jahreswechsel 2022/2023 ist die edlohn Software-Entwicklung der eurodata in besonderer Weise gefordert, weil sich in einigen Verfahren zum 1.1.2023 die Datensatzbeschreibungen erheblich ändern.

Wir arbeiten mit Hochdruck auch zwischen den Feiertagen, um Ihnen mit dem Release am 5. Januar 2023 die Januar-Abrechnung 2023 freizuschalten.

In folgenden Verfahren ergeben sich zum Jahreswechsel Änderungen in der Datenstruktur:

  • DSME Meldedaten zur Sozialversicherung
  • A1-Entsendebescheinigung
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL-Verfahren)
  • Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD)
  • Digitale Lohnschnittstelle für Lohnsteuer-Prüfungen (DLS)
  • Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung in der Sozialversicherung (euBP)
  • Krankengeld wegen Mitaufnahme Krankenhaus (neue EEL-Bescheinigung)

Ob bzw. inwieweit die Änderungen Auswirkungen auf Ihre fachliche Arbeit haben, beschreiben wir in den Release-Notes.


Wichtiger Hinweis:

Sollten Sie unser kostenfreies Jahreswechsel-Seminar am 22. Dezember 2022 verpasst haben (bereits über 460 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) – es gibt noch einen zweiten Termin am 5. Januar 2023.

Hier geht´s zur Anmeldung

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