Inflationsausgleichsprämie – schöpft der Mandant das Potential aus?

edlohn bietet eine sehr übersichtliche Beratungsübersicht

Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Diese sogenannte Inflationsausgleichsprämie kann in beliebigen Teilbeträgen bis 31. Dezember 2024 gezahlt werden.

Viele Arbeitgeber haben in den vergangenen Monaten Teilbeträge der maximalen Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt.

Damit Sie den Überblick behalten und Ihre Mandanten bestmöglich beraten können, gibt es in edlohn unter dem Menüpunkt Auswertungen > Weitere > Hilfsliste zur Inflationsausgleichsprämie eine übersichtliche, jahresübergreifende Beratungsübersicht.

Wir möchten Ihnen durch den anwenderorientierten Ausbau von edlohn helfen, die ständig steigenden Aufgaben in der Payroll gut zu bewältigen. Sie können uns helfen, indem Sie uns bei der nächsten Umfrage zum Net Promotor Score (NPS) eine 9 oder 10 geben.

Diesen Artikel teilen