Wenn eine Historienanfrage im DaBPV zugunsten des Arbeitnehmers abweicht
Bei Abweichungen aus einer Abo-Anmeldung zum 01.07.2025 (Bestandsfälle) zu Gunsten des Arbeitnehmers ist eine Historienabfrage für den vorangegangenen Beschäftigungszeitraum (längstens bis Juli 2023) durchzuführen.
Die Vorgabe der Sozialversicherungsträger, dass eine Korrektur durchzuführen ist, ergibt sich aus den Grundsätzlichen Hinweisen zur Differenzierung der Beitragssätze vom 31.03.2025 (Punkt 5.6.4, 5. Absatz).
Bezüglich der Korrektur unter steuerlichen Aspekten (Lohnsteuerberechnung; Lohnsteuerbescheinigungen) ist beim Finanzamt eine Anrufungsauskunft anhängig. Die aufgeworfene Problematik bedarf einer bundesweiten Abstimmung auf Ebene der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, teilt uns das zuständige Finanzamt mit.
Solange noch nicht korrigiert wurde und ein Zuwarten zumutbar ist, empfiehlt es sich mit der Korrektur – bis zur abschließenden Klärung – zu warten. Sobald die Antwort seitens des Bundesfinanzministerium vorliegt, informieren wir über das Vorgehen.
Die FAQs haben wir dementsprechend aktualisiert.