Neue Geringfügigkeits-Richtlinien sollen vor allem Klarheit bei Kurzfristig Beschäftigten bringen

Seit 1. August 2021 gelten die neuen Regelungen

Seit 1. August 2021 gelten die neuen Regelungen

Die Geringfügigkeits-Richtlinien informieren über das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei geringfügigen Beschäftigungen – dazu zählen geringfügig entlohnte Beschäftigungen sowie kurzfristige Beschäftigungen. Sie dienen dazu, Sie als Lohnsachbearbeiter/innen im Umgang mit der besonderen Beschäftigungsform zu unterstützen und haben große praktische Bedeutung für die Beurteilung von Einzelfällen.

Die vollständigen Richtlinien finden Sie zum Download auf der Web-Site der Minijob-Zentrale

Neben der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, die die Lohn- und Gehaltsabrechnung lediglich am Rande betreffen, betreffen die Änderungen im wesentlichen die kurzfristigen Beschäftigungen – hier insbesondere die Berechnung der Zeitgrenzen. Zu den wesentlichen Änderungen der Richtlinien 2021

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