Neuer Zusatzbeitrag für Angestellte zur Förderung der Berufsausbildung

Die SOKA Bau informiert derzeit die Arbeitgeber über die Einführung eines Zusatzbeitrages für Angestellte zur Finanzierung der Berufsausbildung

Die SOKA Bau informiert derzeit die Arbeitgeber über die Einführung eines Zusatzbeitrages für Angestellte zur Finanzierung der Berufsausbildung:

„Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine zusätzliche Beitragspauschale für technisch kaufmännisch Angestellte geeinigt.
Diese zusätzliche Beitragspauschale dient zur Finanzierung der Berufsausbildung und beträgt bundeseinheitlich 18,00 € für jeden vollen Beschäftigungsmonat bzw. 0,90 € je Beschäftigungstag.“


Diese zusätzliche Pauschale soll ab März 2021 erhoben werden. Weil die organisatorischen Voraussetzungen bei der SOKA Bau vorher geschaffen werden müssen,
wird die tatsächliche Abführung und damit Berücksichtigung im Lohn sowie der Ausweis auf dem ZVK-Beitragsnachweis erst ab dem Abrechnungsmonat Juli 2021 erfolgen.

Der ursprünglich angedachte Startmonat Mai, erstmalige Meldung zum 20.06.2021, ist verschoben worden.

In edlohn werden rechtzeitig alle Voraussetzungen geschaffen, dass der Arbeitgeber seiner Meldepflicht pünktlich nachkommen kann.
Als edlohn-Nutzer werden Ihnen ab Juli 2021 die rückwirkend zu zahlenden Beiträge in den erforderlichen Auswertungen zur Verfügung stehen.

Die SOKA weist ausdrücklich darauf hin:  
„Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten dürfen vor dem 20.06.2021 keine Zahlungen der zusätzlichen Beitragspauschale erfolgen. Dies gilt im Besonderen für Betriebe, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.“

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