Für April 2020 stehen in der Lohnabrechnung bundeseinheitliche Feiertage (Ostern) an, die bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes eine besondere Berücksichtigung finden.
Falls aufgrund anfallender Kurzarbeit die geschätzten Beiträge für März zu hoch bereitgestellt wurden, bietet edlohn die Möglichkeit, die Beitragsschätzungen manuell prozentual anzupassen.