Elektronische Übermittlung an die Malerkasse – positive Rückmeldungen aus dem Pilotbetrieb

Reibungslose Verarbeitung der Datensätze spart viel Zeit

Das Meldeverfahren zur elektronischen Datenübermittlung an die Malerkasse ist einer der großen Meilensteine in edlohn für das Frühjahr 2024. Hier liegt die edlohn Entwicklungsmannschaft zusammen mit dem Produktmanagement sehr gut im Zeitplan.

  • Qualitätskontrolle und Zertifizierung zur Übermittlung durch die Malerkasse ist erfolgt
    Die Malerkasse hat edlohn zertifiziert. Grundsätzlich dürfen wir nun aus edlohn heraus übermitteln.
    Zulassungsbestätigung Malerkasse
  • Rückmeldungen aus dem erweiterten Pilotbetrieb
    Die Rückmeldungen aus dem erweiterten Pilotbetrieb sind äußerst positiv. „Bei unserem ‚Testmandanten‘ hat alles perfekt funktioniert. Habe alle Zahlen kontrolliert und es passt alles“, schreibt eine Kollegin als Feedback. Bei einem zweiten Mandanten schätzt sie die Zeitersparnis auf mindestens eine halbe Stunde  „und da reden wir noch gar nicht von eventuell anfallenden Vormonatskorrekturen, weil vielleicht die genommenen Urlaubstage nicht gemeldet wurden oder Ähnliches“.
  • Was können Sie zur Vorbereitung tun?
    Organisatorische Voraussetzung bei der Malerkasse selbst ist, dass vor der Übermittlung der Datensätze über ein Formblatt die elektronische Übermittlung beantragt wird. Bitte füllen Sie das folgende Formblatt aus und lassen es von Ihrem Mandanten unterschreiben.
    Antrag zur Übermittlung der monatlichen Meldungen an die Malerkasse
    Wenn Sie Interesse haben, an dem erweiterten Pilotbetrieb teilzunehmen, schicken Sie bitte formlos eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und der freizuschaltenden Berater-Nr. an edlohn-support@eurodata.de. Wir freuen uns auf Sie.

Aktualisierte Beschreibung zur Malerkasse (Elektr. Meldeverfahren ab Seite 33)

Diesen Artikel teilen