TIPP der Woche | Allgemeinverbindlichkeitserklärung VTV Bau am 2. November 2022

Erhöhung des Zusatzversorgungsbeitrag für Angestellte im Bauhauptgewerbe.

Erhöhung des Zusatzversorgungsbeitrag für Angestellte im Bauhauptgewerbe.

Der Zusatzversorgungsbeitrag für Angestellte im Bauhauptgewerbe wurde zum 1. Juni 2022 von 25,00 € monatlich auf 27,50 € erhöht.
Die Allgemeinverbindlichkeit wurde am 2. November 2022 veröffentlicht.
Für den Fall, dass Sie die Allgemeinverbindlichkeitserklärung abgewartet und die Tarifwerte im Juni 2022 nicht aktualisiert haben, müsste diese Aktualisierung jetzt durch Sie (mit der Abrechnung November 2022) vorgenommen werden.
Dafür setzen Sie (im Juni 2022 stehend) alle betroffenen Arbeitnehmer in Korrektur und wählen im Juni 2022 stehend Baulohn > Tarifwerte aktualisieren.
Es erfolgt eine Nachberechnung der Monate Juni bis Oktober 2022 im aktuellen Monat (November 2022). Der Einzug der Beiträge für November inkl. der Differenzbeträge (je Angestellten AN 27,50 € zu 25,00 € => 2,50 €/ je Monat => für die Monate Juni – Oktober 2022) erfolgt mit der November-Abrechnung/ Meldung.
In edlohn wurden die neuen Werte bereits zum 12.05.2022 angepasst. In der Update-Beschreibung hatten wir empfohlen, die Tarifwerte bereits vor der Juni-Abrechnung anzupassen.
Dies hat den Vorteil, dass Arbeitgeber die (höheren) Beiträge ab Juni 2022 bereits überwiesen haben und nun keine Nachzahlung mit der November-Meldung mehr entsteht.
Für diesen Fall ist nichts zu tun.

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