TIPP der Woche | Mindestlohnanpassung im Gerüstbau

Der Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns im Gerüstbauer-Handwerk sieht eine Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.2022 auf 12,85 € vor.

Der Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns im Gerüstbauer-Handwerk sieht eine Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.2022 auf 12,85 € vor.

Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich.

Ab Oktober 2022 ist daher jede geleistete Arbeitsstunde mit mindestens 12,85 € zu vergüten. Die Anpassung des Std-Lohns auf diesen Mindestlohn nehmen Sie bitte ab Oktober 2022 vor, soweit Arbeitnehmer mit dem bis dahin gültigen Mindestlohn abgerechnet wurden.

Dies hat den Vorteil, dass die Arbeitnehmer den aktuell gültigen Stundenlohn erhalten und keine Nachforderungen aus späteren Zollprüfungen zu befürchten sind.

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