TIPP der Woche | Mindestlohnanpassung im Gerüstbau

Der Tarifvertrag sieht eine Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.2023 vor.

Der Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns im Gerüstbauer-Handwerk sieht eine Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.2023 auf 13,60 € und ab 01.10.2024 auf 13,95 € vor.

Die Allgemeinverbindlichkeit ist durch die Tarifvertragsparteien beantragt. Einzelheiten entnehmen Sie dem Rundschreiben 2/2023 der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes.

Ab Oktober 2023 ist daher jede geleistete Arbeitsstunde mit mindestens 13,60 € zu vergüten. Die Anpassung des Std-Lohns auf diesen Mindestlohn nehmen Sie bitte ab Oktober 2023 vor, soweit Arbeitnehmer mit dem bis dahin gültigen Mindestlohn abgerechnet wurden.

Dies hat den Vorteil, dass die Arbeitnehmer den aktuell gültigen Stundenlohn erhalten und keine Nachforderungen aus späteren Zollprüfungen zu befürchten sind.

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