TIPP der Woche: Wichtiger Hinweis zur Umstellung von Lohnartenzuordnung

Manuelle Anpassung immer vorrangig!

Über > Abrechnung > Einstellungen können Sie die Art und Weise, wie verschiedene Lohnarten behandelt werden sollen, einstellen.

Für viele Lohnarten und Einstellungen haben wir eine Vorbelegung vorgenommen. Von Zeit zu Zeit ist es allerdings erforderlich (z.B. auf Grund von Gesetzesänderungen) diese systemseitige Vorbelegung anzupassen. In solchen Fällen informieren wir Sie in der Update-Beschreibung darüber.
So wurde in dem aktuellen Update z.B. die Einstellung der Pfändbarkeit der Lohnarten für die Nutzung des Dienstwagens zwischen Wohnung und der Arbeitsstätte ab November 2023 systemseitig von pfändbar auf unpfändbar geändert. Ab diesem Zeitpunkt gilt diese Einstellung dann grundsätzlich für alle Mandanten.

WICHTIG:
Haben Sie jedoch bereits vorher für genau die gleiche Lohnart (in diesem Fall z.B. Dienstwagen (km) (Lfd Bezug)) eine beliebige Einstellung (z.B. Durchschnitte) individuell geändert, wird diese Lohnart nicht automatisch aktualisiert.
So stellen wir sicher, dass Ihre manuellen Anpassungen einer Lohnartenzuordnung immer vorrangig berücksichtigt und nicht durch systemseitige Änderungen überschrieben werden.

Wenn Anpassungen unsererseits erfolgen, können Sie Abweichungen (bzw. solch manuell geänderten Lohnarten) direkt am „Zurücksetzen“ Button erkennen – egal in welcher Einstellung Sie sich befinden. Drücken Sie diesen, erhalten Sie eine Gegenüberstellung der systemseitigen Vorgabe und Ihrer manuellen Einstellung.

Dies hat den Vorteil, dass Ihre individuellen Anpassungen nicht automatisch rückgängig gemacht werden und über Zurücksetzen transparent wird, welche Lohnarten nicht überschrieben wurden.

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