Verzögerungen in der Datenübermittlung seitens BZSt
Mit dem edlohn-Update am 17.07.2025 wurde das neue Meldeverfahren Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (PUEG) eingeführt.
- Seit der Auslieferung wurden 103.500 Meldungen (Abo-Anfragen) an das BZSt übermittelt. Darunter befinden sich auch Initial-Meldungen bereits angelegter Arbeitnehmer.
- Zu diesen Anfragen wurden bisher 21.100 Rückmeldungen durch das BZSt in edlohn zurückgespielt.
- Meldung vom 23.07.2025
Am Mittwoch wurde uns durch die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) eine Verzögerungen bei der Verarbeitung der Anfragen seitens des BZSt gemeldet:
„Das BZSt informiert über eine Downtime der BZSt-Schnittstelle, die für den Datentransport zwischen ZfA und BZSt-Verfahren-ELStAM genutzt wird. Ursache für die Downtime ist ein Releasewechsel vom 21.07.2025, 16:00 Uhr bis voraussichtlich 01.08.2025. Der erforderliche Service für das DaBPV ist in diesem Zeitraum nicht erreichbar, es kommt zu entsprechenden Verzögerungen bei der Bearbeitung.“ - Update vom 25.07.2025
Am Freitagnachmittag leitet die ITSG folgende Nachricht des BZSt an uns weiter:
„Bezugnehmend auf die Information der vergangenen Tage, informiert das BZSt darüber, dass die BZSt-Schnittstelle für das DaBPV nun wieder zur Verfügung steht.
Der zuletzt verwendete Identabgleich zur Verifikation der steuerlichen Identifikationsnummer steht allerdings weiterhin nicht zur Verfügung. Damit Sie dennoch schnellstmöglich die erforderlichen Informationen im DaBPV erhalten, wird temporär auf eine im Rahmen der Einführung bewährte Lösung des Identabgleichs zurückzugegriffen. Allerdings ist dadurch eine vollständige Berücksichtigung von historischen Geburtsdaten nicht möglich. Dadurch kann es in einigen wenigen Fällen zu der Fehlerrückmeldungen PUEG-3006-F kommen (Die IdNr konnte nicht verifiziert werden), obwohl das Geburtsdatum in der Vergangenheit einmal gültig war. Dies betrifft insbesondere den seltenen Fall, dass für ein Mitglied in den Ausweisdokumenten einmal das Geburtsdatum geändert werden musste – bspw. bei teilbekanntem Geburtsdatum.
Sobald das BZSt wieder den regulären Identabgleich nutzt, der auch immer das historische Geburtsdatum mitberücksichtig, werden wir Sie in einem neuen Newsletter informieren, damit Sie die gegebenenfalls dadurch nicht erfolgreich übermittelten Fälle erneut anfragen können.“ - Update 20.08.2025
Die Wartungsarbeiten im IdNr-Verfahren (vom 8. bis 11. August 2025) sollten nun abgeschlossen sein und das Abrufverfahren zur Elterneigenschaft nun wieder uneingeschränkt und ohne Verzögerung zur Verfügung stehen.
