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Wichtige Info für alle Neumandate zum Januar 2022

Ingangsetzung des automatischen Schätzverfahrens notwendig

edlohn hat für Sie den großen Vorteil, dass beim Abrechnen eines Mandanten das eurodata Rechenzentrum die Schätzbeitragsnachweise für den Folgemonat vollautomatisch bereitstellt.

Da Ausnahmesachverhalte wie Einmalbezüge oder Austritte von Arbeitnehmern bei der systemseitigen Schätzung berücksichtigt werden, ist in edlohn immer eine realistische Schätzung sichergestellt, so dass Sie nie in Zeitnöte geraten können.

Allerdings muss bei einem Wechsel des Abrechnungssystems das automatisierte Schätzverfahren einmalig in Gang gesetzt werden.

Das Abrechnen in der eurodata Cloud setzt sich weiter durch. Zum Jahreswechsel 2021/2022 konnten Sie wieder viele Neumandate gewinnen.

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Wichtiger Hinweis für alle, die mit ihrem Altsystem keine Beitragsnachweise für Januar 2022 bereitsgestellt haben:


Damit die Beitragsnachweise aus edlohn für Januar 2022 rechtzeitig bei den Krankenkassen ankommen, stellen Sie bitte kurzfristig sicher, dass bei allen Neumandaten eine Schätzung der Beitragsnachweise auf berechneter Basis bereitgestellt wird.

Markieren Sie dazu bitte die Betriebsstätte und klicken Sie auf den Menüpunkt Abrechnung > Schätzung SV-Beiträge > Schätzung auf Basis einer Berechnung bereitstellen.

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