🢐 Zurück zum edlohn Portal

A1: Mit welchem Umfang startet edlohn/ETAXlohn im ELENA-Verfahren?

edlohn/ETAXlohn startet mit dem vorgeschriebenen Mindestumfang zum Januar 2010. Neben dem multifunktionalen Verdienstdatensatz (MVDS), in dem der Inhalt der mitgelieferten Datenbausteine beschrieben ist, können je nach Konstellation maximal folgende weitere Datenbausteine angehängt sein:

- DBEN ELENA-Grunddaten
- DBNA Name
- DBGB Geburtsangaben
- DBAN Anschrift
- DBAG Firmenangaben
- DBAB abweichender Beschäftigungsort
- DBFZ Fehlzeiten
- DBSE steuerpflichtiger sonstiger Bezug
- DBSB steuerfreie Bezüge
- DBAS Ausbildung
- DBZD Zusatzdaten

 

Ab 01.07.2010 muss der Datenbaustein DBKE Kündigung/Entlassung angehängt werden bzw. zum 01.01.2012 der Datenbaustein DBNB Nebenbeschäftigung/Arbeitslose.

 

Zurück zum Fragenkatalog

Artikelaktionen