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A6: Welche Zuordnungsmöglichkeiten für steuerfreie Bezüge und Sonstige Bezüge (Einmalzahlungen) gibt es nach der Datensatzbeschreibung?

Die Datensatzbeschreibung sieht vor, dass sowohl steuerfreie Bezüge als auch Sonstige Bezüge genauer zu spezifizieren sind.

Für die Standardlohnarten in edlohn/ETAXlohn ist diese Zuordnung systemseitig schon vorbelegt. Für mandantenspezifische Lohnarten werden Sie in einer Fehlermeldung auf die Notwendigkeit der Zuordnung aufmerksam gemacht.

Unter dem Menüpunkt Extra > ELENA-Verfahren können Sie die Zuordnung selbst vornehmen.

Für steuerfreie Bezüge haben Sie folgende Zuordnungsmöglichkeiten:

(1) steuerfreier Anteil der Sonn-/Feiertags und Nachtzuschläge (§ 3b EStG)

(2) Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse (§ 3 Nr. 56 EStG) und Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG)

(3) Steuerfreier Anteil an Versorgungsbezügen (§ 19 Abs. 2 und § 22 Nr. 4 Satz 4 Buchstabe b EStG)

(4) Entgeltumwandlung zum Zwecke der Einzahlung in eine Altersvorsorgeeinrichtung (steuerfreie Beiträge des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 63 EStG)

(5) Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (§ 32b (1) Nr. 1a EStG)
- nach § 264 SGB III
- nach § 421 j SGB III (Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer)

(6) Kurzarbeitergeld

(7) Kurzarbeiterkrankengeld

(8) Zuschuss-Wintergeld

(9) Aufstockungsbeträge für Rentenbeiträge in Altersteilzeit oder Zuschläge (§ 3 Nr. 28 EStG)

(10) Aufstockungsbeträge für Bruttoentgelt in Altersteilzeit oder Zuschläge

(11) Zuschuss bei Mutterschaft (§ 14 Abs. 1 MuSchG)

(12) Zuschuss bei Beschäftigungsverboten für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während einer Elternzeit nach beamtenrechtlichen vorschriften (z.B. § 3 Nr.1 d EStG)

(13) zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (§ 3 Nr. 31 EStG)

(14) steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse

(15) unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Berufskleidung (§ 3 Nr. 31 EStG und Nr. 4a und 4 b)

(16) Werkzeuggeld (§ 3 Nr. 30 EStG)

(17) Mehraufwandswintergeld

(99) sonstiges

Für steuerpflichtige Sonstige Bezüge haben Sie folgende Zuordnungsmöglichkeiten:

(1) Weihnachtszuwendungen

(2) 13. und 14. Monatsgehälter

(3) Urlaubsgeld

(4) Gratifikationen und Tantiemen

(5) Urlaubsabgeltungen

(6) Jubiläumszuwendungen

(7) Abfindungsbrutto

(99) sonstiges

(Stand: 23.12.2009)

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