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B 6. DBKE - Kündigung/Entlassung: Was ist ab 01.07.2010 bei diesem Datenbaustein zu berücksichtigen?


Der Datenbaustein DBKE - Entlassung/Kündigung ist erstmals ab 01.07.2010 zu melden.

Wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen, ist der Baustein "Kündigung/Entlassung" bei der nächsten Entgeltabrechnung zu melden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist der Baustein spätestens 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder bei kürzerer Befristung sofort zu melden. Wenn ein befristetes Beschäftigungsverhältnis verlängert wird und die Zeit bis zum Datum der Beendigung dann größer als drei Monate ist, braucht der Datenbaustein nicht mehr gemeldet werden.

Bei geringfügiger Beschäftigung (Personengruppe 109 und 110), Beamten, Richtern und Soldaten (Personengruppe 000) sowie Beschäftigten, die ausschließlich Beschäftigte im Sinne der Unfallversicherung sind (Personengruppe 190), ist der Datenbaustein DBKE nicht zu liefern.

Korrekturen, die sich ausschließlich auf den Datenbaustein DBKE beziehen, können entweder durch Stornierung und Neumeldung oder durch Meldung eines DBKE bei einer späteren Meldung des MVDS erfolgen. Dabei ist der bekannte Inhalt des DBKE stets vollständig zu melden.

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