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B2: DBEN - ELENA-Grunddaten: Welche wöchentliche Arbeitszeit ist zu melden, wenn diese nicht feststeht

Steht die Wochenarbeitszeit nicht fest, ist ein Durchschnittswert zu melden.

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Empfehlung:

Legen Sie sich insbesondere bei Aushilfen auf eine geschätzte Arbeitszeit fest, die Sie nur bei gravierenden Änderungen neu einpflegen.

Jede Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit führt zu Mehraufwand im Rahmen der Abrechnung

Sobald Sie die wöchentliche Arbeitszeit verändern, ist der Zusatzdatenbaustein DBZD zu übermitteln. Hierfür sind in den Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers unter Allgemeine Merkmale > Urlaub/Zeitkonto/Arbeitszeiten die folgenden beiden Merkmale zusätzlich zwingend zu bearbeiten

  • Grund der Arbeitszeitänderung
  • wöchentliche Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten
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